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Themen für Ärzt:innen

Nein, eine Hybrid-DRG darf nur einmalig für alle Leistungserbringenden abgerechnet werden. Die Aufteilung ist von den Leistungserbringenden selbst durchzuführen. Informationen über weitere Möglichkeiten folgen über die Kommunikationskanäle der KV Berlin. 

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