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Themen für Ärzt:innen

Nach fallbezogenem Zahlungseingang von den Krankenkassen wird das Honorar im darauffolgenden Auszahlungslauf berücksichtigt und an Sie ausgezahlt. Die KV Berlin plant einmal im Monat einen Zahlungslauf.

Der Hybrid-DRG Abrechnungsvertrag wird seit 01.01.2025 praxisbezogen geschlossen. Das Honorar (abzgl. Aufwandsersatz und Umsatzsteuer) aus der Hybrid-DRG Abrechnung überweist die KV Berlin an die bereits für die GKV-Abrechnung zur (H)BSNR hinterlegte Bankverbindung. Wichtig: Bis zum 31.3.2025 wird der Aufwandsersatz temporär auf 0 Prozent gesenkt.

Wir arbeiten daran, es zukünftig zu ermöglichen, dass Sie, sofern Ihrerseits angestrebt, für die Hybrid-DRG Abrechnung online optional auch eine andere Bankverbindung hinterlegen können. 

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