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Themen für Ärzt:innen

Ja. Mit Abschluss des Abrechnungsvertrages beauftragen Sie die KV Berlin mit der Abrechnung von Hybrid-DRG-Leistungen. Dies gilt auch für Leistungen, die vor Abschluss des Abrechnungsvertrages erbracht worden sind. Die Hybrid-DRG-Abrechnungsvereinbarung gibt allerdings vor, dass eine Hybrid-DRG-Leistung spätestens sechs Monate nach Beendigung zur Abrechnung bei der Krankenkasse eingereicht werden soll.

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