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Wir befinden uns aktuell gemeinsam mit Ihnen in der Startphase, die wir intensiv nutzen, um unser Angebot für Sie zu optimieren. Aufgrund der Umstellung zum 01.01.2025 wird die KV Berlin ihren H-DRG-Abrechnungsservice bis zum 31.03.2025 kostenfrei anbieten. Wir werden also für die Abrechnung von Hybrid-DRG-Leistungen bis zum 31.03.2025 keinen Aufwandsersatz erheben!
Nach Ablauf der Startphase wird die KV Berlin für die Durchführung der Hybrid-DRG Abrechnung einen Aufwandsersatz erheben. Dieser wurde zunächst basierend auf den üblichen Verwaltungskosten in Höhe von 2,4 Prozent zzgl. Umsatzsteuer (19 Prozent) angesetzt. Es ist jedoch zu erwarten, dass der Aufwand für die Abrechnung der Hybrid-DRG nach der Startphase geringer sein wird als der für die „normale“ GKV-Abrechnung. Für die Zeit nach der Startphase ist deshalb ein verringerter Aufwandsersatz geplant. Wir werden Sie Ende Februar hierzu informieren.