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WBA

Darf die Fallzahl der Praxis bei Beschäftigung von Ärzt:innen in Weiterbildung (ÄiW) steigen?

Dürfen Ärzt:innen in Weiterbildung (ÄiW) weiterbildungsbefugte Personen vertreten?

Gibt es so etwas wie eine „Vertreter:innenrichtlinie“ oder „Assistenten:innenrichtlinie“ bei der KV Berlin?

Wie lang zahlt die KV bei Unterbrechung der Weiterbildung die finanzielle Förderung weiter?

Wie können Ärzt:innen in Weiterbildung (ÄiW) nach den Regelungen der KV Berlin in Teilzeit arbeiten?

Dürfen Ärzt:innen in Weiterbildung (ÄiW) Rezepte und andere Formulare rechtsgültig unterschreiben?

Was dürfen Ärzt:innen in Weiterbildung (ÄiW) machen?

Sind Ärzt:innen in Weiterbildung (ÄiW) regressfähig?

Ist für Ärzt:innen in Weiterbildung (ÄiW) die Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) alleine möglich?

Wer oder was regelt die Frage nach Fortbildungstagen?