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Qualitätsmanagement

Ja. Seit 2004 sind niedergelassene Ärztinnen/Ärzte, Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten, Kooperationsformen wie Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) verpflichtet, einrichtungsintern Qualitätsmanagement einzuführen (vgl. § 135a SGB V).

Bitte nutzen Sie unsere Themenseite, um sich weitere Informationen zu diesem Thema einzuholen. 

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Ja. QEP - Qualität und Entwicklung in Praxen®  ist das Qualitätsmanagement (QM)-Verfahren der Kassenärztlichen Vereinigungen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) speziell für vertragsärztliche und vertragspsychotherapeutische Praxen und MVZ.

Die QEP-Bausteine stehen für Sie kostenfrei auf der Themenseite der KBV zur Verfügung.

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