3. Änderungsvereinbarung vom 23.07.2024 zur Satzungsimpfvereinbarung vom 16.07.2018 über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 2 und § 132e SGB V zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost; gültig ab 01.07.2024
Anlage H: Liste der teilnehmenden Krankenkassen nach Modulen zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Techniker Krankenkasse, Modul 1+2
Öffentliche Ausschreibung der KV Berlin für die Vergabe eines Versorgungsauftrages im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen…
Öffentliche Ausschreibung der KV Berlin für die Vergabe eines Versorgungsauftrages im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen…
Bericht über die Verwendung der Finanzmittel des Strukturfonds gemäß § 105 Abs. 1a Satz 5 SGB V sowie über die Verwendung der Finanzmittel für die Sicherstellung des Notdienstes gemäß § 105 Abs. 1b Satz 5 SGB V Kalenderjahr 2023
Anlage 1 - Symbolnummern (SNR) und Vergütungen zur Satzungsimpfvereinbarung vom 16.07.2018 über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 2 und § 132e SGB V zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost; gültig ab 30.11.2018
Anlage 3 - Hinweise zur Vertragsumsetzung der Satzungsimpfvereinbarung zur Satzungsimpfvereinbarung vom 16.07.2018 über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 2 und § 132e SGB V zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost; gültig ab 01.07.2024
Vertrag vom 28.03.2024 über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß § 34 der Verträge zur Durchführung der strukturierten Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V zu den DMPs Asthma bronchiale und COPD zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen; gültig ab 01.04.2024
Die Corona-Impfung kann ab sofort mit dem neuen Impfstoff Comirnaty JN.1 unter Angabe der jeweiligen Symbolnummer (SNR) 88345 über die KV Berlin abgerechnet werden. Die Vergütung beträgt 12,98 €.
genehmigungspflichtige Leistung, Akupunktur, gemäߧ135 Abs. 2 SGB V über die Teilnahme an einer Fallkonferenz/einem Qualitätszirkelzum Thema „Chronische Schmerzen“
Nein, bis zu 17,5 Prozent der Behandlungsfälle können als offenen Sprechstunde abgerechnet werden. Soweit auf der Fachgruppenebene die abgerechnete Leistungsmenge in der offenen Sprechstunde um mehr als drei Prozent zum Vorjahresquartal gesteigert wird, wird auf der Arztgruppenebene eine…
Entscheidend ist, ob Sie Ihr Budget überschreiten. Die Überschreitung des Budgets richtet sich allein nach den abgerechneten Leistungen. Für die Bemessung des Budgets ist die zugewiesene RLV-Fallzahl des Vorjahresquartals und die abgerechnete RLV-Fallzahl des aktuellen Quartals relevant. Wichtig…