Nein. Die KV Berlin weist Ihnen das RLV nach Maßgabe des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM), basierend auf den Vorgaben des (Erweiterten) Bewertungsausschusses zu. Den aktuellen HVM finden Sie hier.
Sollten Sie die korrekte Zuweisung anzweifeln, müssen Sie die im Rechtsbehelf (auf der letzten Seite…
Bei einem vollen Versorgungsauftrag beträgt die Plausibilitätsgrenze 46.800 Minuten im Quartal. Das Tagesprofil ist auffällig, wenn an mindestens drei Tagen im Quartal mehr als zwölf Stunden gearbeitet wurde.
Weitere Informationen zur Plausibilitätsprüfung finden Sie hier im Abschnitt "Nach…
Die Zugangssoftware für Apple-Geräte (macOS) können Sie sich hier über die Website der KV Berlin herunterladen. Dort finden Sie auch eine eine Installations- und Bedienungsanleitung.
Hinweis: Der Zugang zum Online-Portal ist für diese Praxen nur noch über die Telematikinfrastruktur (TI)…
Die Fehlermeldung 604 wird angezeigt, wenn Sie falsche Zugangsdaten eingegeben haben. Ggf. muss das Passwort auf das Initial-Passwort zurückgesetzt werden. Bitte wenden Sie sich an das Service-Center unter 030 / 31 003-999 oder nutzen Sie das Online-Kontaktformular.
Hinweis: Der Zugang zum…
Die Terminservicestelle der KV Berlin bittet um Meldung verfügbarer Termine bei Rheumatolog:innen und Psychiater:innen. Bei diesen Facharztgruppen ist derzeit eine hohe Nachfrage zu verzeichnen, die nicht mit den verfügbaren Terminen abgedeckt werden kann. Fachärzt:innen für Rheumatologie…
Ja, auch während einer stufenweisen Wiedereingliederung besteht Arbeitsunfähigkeit und die Attestierung der Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit erfolgt weiterhin.
Der Bewertungsausschuss hat beschlossen, den Aufschlag für den organisatorischen Overhead im Rahmen des Mammographie‐Screening‐Programms zu erhöhen und das Verfahren im EBM zum 1. Juli umzustellen.
An der bundesweiten Befragung zum Stand der Digitalisierung in den Praxen können jetzt alle niedergelassenen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen teilnehmen. Die Umfrage läuft noch bis zum 25. August.
Nein, die Übergangsregelung gilt derzeit bis zum 31. Dezember 2024. Ob Sie in 2025 fortgeführt wird, ist derzeit noch unklar. Geplant ist, dass die Übergangsregelung 2025 durch ein neues Abrechnungsverfahren ersetzt wird.
Nach Aussagen der KBV hat sich der GKV-Spitzenverband bereits klar positioniert und erklärt, dass die Kassen Eingriffe nach EBM nicht bezahlen werden, wenn es für sie eine Hybrid-DRG gibt. Die KV Berlin empfiehlt deshalb dem Wortlaut der Verordnung zu § 115f SGB V (Hybrid-DRG) entsprechend für…
Für die Abrechnung ermitteln Sie zunächst mit Hilfe eines Groupers die anhand der Leistungsmerkmale in Frage kommende Hybrid-DRG. Eine Grouper-Lösung finden Sie im Online-Portal der KV Berlin. Die Hybrid-DRG tragen Sie anschließend mit Hilfe der zugeordneten GOP in das PVS-System ein.
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Der Service ist bis zum 30. Juni 2024 für KV-Mitglieder kostenlos. Wie bereits die heutige Abrechnung wird auch dieser Service danach Geld kosten. Höhe bzw. Berechnungsmethode werden derzeit noch erarbeitet und auf unseren Seiten bekannt gegeben, sobald diese vorliegen.
Ja, die zwischen KBV und GKV-Spitzenverband getroffene Übergangslösung wird im Rahmen der üblichen Quartalsabrechnung durch die KV Berlin durchgeführt.
Im Online-Portal der KV Berlin befindet sich unter Meldungen / Anträge > Vertragsmanagement > Hybrid-DRG > Grouper eine Möglichkeit, die in Frage kommende Hybrid-DRG zu ermitteln.