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2. Quartal 2024

Arzneimittelvereinbarung nach § 84 Abs. 1 SGB V für das Jahr 2024 für Berlin zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, der AOK Nordost, dem BKK Landesverband Mitte, der BIG direkt gesund (IKK Landesverband Berlin), der Knappschaft, der SVLFG und den Ersatzkassen (vdek)

vom 01.01.2024 - 31.12.2024

Die Arzneimittelvereinbarung 2024 regelt u. a. die Höhe des Ausgabenvolumens für Arznei- und Verbandmittel, die Arbeit des Arbeitsausschusses, die regionale Zielvereinbarung sowie Maßnahmen zur Zielerreichung und die Ergebnismessung. Das Arzneimittelausgabenvolumen für das Jahr 2024 beträgt 2.150.854.330 Euro.

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Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 2 und § 132e SGB V (Satzungsimpfvereinbarung) zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der KNAPPSCHAFT

vom 30.05.2024

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1. Änderungsvereinbarung ab dem 01.04.2024 zum Honorarvertrag zwischen der Kassenärztli-chen Vereinigung Berlin und den Verbänden der Krankenkassen über die Vergütung vertragsärzt-licher Leistungen für das Vertragsgebiet Berlin für den Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis 31. De-zember 2024 gemäß § 83 i.V.m. § 87a SGB V

vom 24.04.2024

Die o.g. Änderungsvereinbarung mit Wirkung zum 01.04.2024 regelt folgendes:

  • Die Förderung von Leistungen von Patienten mit Morbus Huntington in Einrichtungen (z.B. Haus Zoar, Cantianstraße 8, 10437 Berlin), die nicht an der Vereinbarung nach § 119b Abs. 2 SGB V teilnehmen, wird erweitert. Danach werden die GOPen 21213 bis 21215 neben den schon geförderten Versicherten- bzw. Grundpauschalen (GOP 03001 bis 03005, 04001 bis 04005, 09210 bis 09212, 13210 bis 13212, 16210 bis 16212, 18210 bis 18212 oder 26210 bis 26212) mit aufgenommen.
  • Die Leistung nach der GOP 11302 wird noch bis zum 31.03.2024 extrabudgetär vergütet. Die extrabudgetäre Vergütung konnte entgegen dem Beschluss des Bewertungsausschusses, der diese nur bis 31.12.2023 empfiehlt, um ein Quartal erweitert werden.

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Rahmenvertrag „Mädchensprechstunde M1“ zur besonderen Versorgung gemäß § 140a SGB V zwischen dem BKK Landesverband Bayern, dem Berufsverband der Frauenärzte e.V. und der AG Vertragskoordinierung vertreten durch die KBV 

vom  23.04.2024

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Protokollnotiz zum Vertrag nach § 140a SGB V zur besonderen patientenorientierten ambulanten medizinischen Versorgung multimorbider Patienten zwischen der AOK Nordost und der KV Berlin 

vom 07.05.2024

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6. Änderungsvereinbarung zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Techniker Krankenkasse (TK) und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin 

vom 15.05/27.05.2024

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14. Ergänzungsvereinbarung vom 28.03.2024 zum Vertrag vom 25.06.2007 über die Bearbeitung von Dokumentationsdaten gemäß Disease-Management-Verträge zwischen AOK, vdek (Ersatzkassen), BKK, BIG direkt gesund (IKKn), Knappschaft, , SVLFG, Arbeitsgemeinschaft DMP Berlin GbR, Gemeinsame Einrichtung DMP Berlin GbR, data experts gmbh

vom 01.04.2024

Zum 01.04.2024 wurde der DMP-Vertrag für die Indikation COPD angepasst. Hieraus ergeben der Austausch der Anlagen zu den Dokumentationsdaten, Schnittstellenbeschreibungen und Technischen Anlagen. Ferner sind Änderungen an den Datenschutzbestimmungen vorgenommen worden.

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6. Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung zur KV-eigenen und zur KV-übergreifenden Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) einer Betriebskrankenkasse (BKK) nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V in den durch das SGB V vorgesehenen Fällen

vom 13.03.2024

Die 6. Änderungsvereinbarung zum Bereinigungsvertrag vom 20.02.2018, i.d.F. der 5. Änderungsvereinbarung vom 26.01.2024, regelt:

  • die Aufnahme eines von der Bahn-BKK zur Durchführung einer Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) mit dem Hausärzteverband Berlin und Brandenburg e.V. (BDA) und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft AG (HÄVG) geschlossenen HzV-Vertrages und die damit verbundene Ergänzung der Anlage 1 um die entsprechenden bereinigungsrelevanten Ziffernkränze
  • die Entfernung von GOPen aus den für die Umsetzung der Bereinigung aufgrund schon vertraglich aufgenommener HzV-Verträge betroffenen Ziffernkränzen, da diese GOPen nicht mehr bereinigungsrelevant sind.

Die jeweiligen Ziffernkränze der Anlage 1 des o.g. Bereinigungsvertrages werden entsprechend ausge-tauscht.

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Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 2 und § 132e SGB V (Satzungsimpfvereinbarung) zwischen der mkk – meine krankenkasse und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

vom 27.03.2024

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5. Änderu­­­ngsvereinbarung zumVertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Techniker Krankenkasse (TK) und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

vom 20.03.2024

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