LinkedInInstagramYoutube
Zurück zu alle FAQs

Themen für Ärzt:innen

Themen für Psychotherapeut:innen

Abrechnungskorrekturen reichen Sie bitte schriftlich und mit Begründung innerhalb eines Monats nach Ablauf der Abgabefrist (im Sinne des § 4b der Abrechnungsordnung) ein, adressiert an die Abteilung Abrechnung.

War dieser Artikel hilfreich?