Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Quartalsabrechnung
Kann ich die Sammelerklärung zur Quartalsabrechnung auch unterschrieben, eingescannt und als PDF per E-Mail einreichen, um die Abgabefrist einzuhalten?
Wie kann ich einen Fehler bei der Online-Abrechnung korrigieren?
Wie muss ich vorgehen, wenn ich meine Abrechnung korrigieren möchte?
Wie lange sind die Quartalsabrechnungen aufzubewahren?
Ich schaffe es nicht innerhalb der regulären Abrechnungsfrist meine Quartalsabrechnung zu übermitteln. Welche Möglichkeiten habe ich?
Sie haben die Möglichkeit einen Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist für die Quartalsabrechnung zu stellen, wenn die fristgerechte Übermittlung der Abrechnungsdatei aus triftigen Gründen nicht möglich sein sollte. Urlaubsbedingte Fristverlängerungen werden hierbei nicht berücksichtigt. Bitte reichen Sie Ihren begründeten Antrag (aus welchem Grund erfolgt eine verspätete Einreichung und bis zu welchen Datum möchten Sie verlängern) auf Fristverlängerung bis zum achten Tag des neuen Quartals schriftlich über die folgende E-Mail-Adresse bei der KV Berlin ein: abrechnungsfrist@kvberlin.de
Dies ist geregelt in § 4a Abs.4 der Abrechnungsordnung der KV Berlin.
Muss die Sammelerklärung von allen Vertragsärzt:innen und/oder Vertragspsychotherapeut:innen, die in der Praxiskooperation tätig sind, unterschrieben eingereicht werden?
Es reicht aus, wenn die Sammelerklärung von einem Mitglied der Praxiskooperation unterzeichnet wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Sammelerklärung in Papierform oder elektronisch eingereicht wird (siehe hierzu auch § 4 Abs. 6 Satz 1-5 der Abrechnungsordnung der KV Berlin).