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Quartalsabrechnung

Nein. Bitte geben Sie die Sammelerklärung online im Zuge Ihrer Online-Abrechnung ab. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

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Sie haben die Möglichkeit, Ihre online eingereichte Quartalsabrechnung binnen 24 Stunden durch Upload einer überarbeiteten Datei zu korrigieren.

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Abrechnungskorrekturen reichen Sie bitte schriftlich und mit Begründung innerhalb eines Monats nach Ablauf der Abgabefrist (im Sinne des § 4b der Abrechnungsordnung) ein, adressiert an die Abteilung Abrechnung.

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Abrechnungsdaten (EDV) sind 16 Quartale aufzubewahren. Beachten Sie, dass für das Steuerrecht zusätzlich andere Fristen gelten.

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Sie haben die Möglichkeit einen Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist für die Quartalsabrechnung zu stellen, wenn die fristgerechte Übermittlung der Abrechnungsdatei aus triftigen Gründen nicht möglich sein sollte. Urlaubsbedingte Fristverlängerungen werden hierbei nicht berücksichtigt. Bitte reichen Sie Ihren begründeten Antrag (aus welchem Grund erfolgt eine verspätete Einreichung und bis zu welchen Datum möchten Sie verlängern) auf Fristverlängerung bis zum achten Tag des neuen Quartals schriftlich über die folgende E-Mail-Adresse bei der KV Berlin ein: abrechnungsfrist@kvberlin.de

Dies ist geregelt in § 4a Abs.4 der Abrechnungsordnung der KV Berlin.

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Es reicht aus, wenn die Sammelerklärung von einem Mitglied der Praxiskooperation unterzeichnet wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Sammelerklärung in Papierform oder elektronisch eingereicht wird (siehe hierzu auch § 4 Abs. 6 Satz 1-5  der Abrechnungsordnung der KV Berlin). 

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