Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Nein.
Sofern Sie wegen Erkrankung, Urlaub oder aus anderen wichtigen Gründen die Praxis schließen müssen, denken Sie bitte auch immer daran, für Ihre Patient:innen gut ersichtlich eine Vertreterin oder einen Vertreter zu benennen.
(§32 Ärzte-ZV)
Weitergehende Informationen zur Vertretung finden Sie auf der Themenseite der KBV.