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Ja. Diese Ersatzbescheinigung ist zeitlich befristet und stellt ebenfalls einen gültigen Anspruchsnachweis dar.
Die Versichertenstammdaten sind in diesem Sonderfall von der Ersatzbescheinigung manuell in das Praxisverwaltungssystem zu übernehmen.

Folgende Daten sind zu erheben:

  • Bezeichnung der Krankenkasse
  • Name und Geburtsdatum des Versicherten
  • Versichertenart
  • Postleitzahl des Wohnorts
  • Nach Möglichkeit die Versichertennummer

Weitere Informationen zum Ersatzverfahren erhalten Sie hier.

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