Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Abrechnung
Es wird eine Ersatzbescheinigung der Krankenkasse anstatt der eGK vorgelegt. Ist diese gültig?
Ja. Aktuell häufen sich die Meldungen, dass Patient:innen aufgrund von kassenseitigen Lieferschwierigkeiten bei Ihnen in der Praxis mit einer Ersatzbescheinigung erscheinen. Diese ist zeitlich befristet und stellt ebenfalls einen gültigen Anspruchsnachweis dar. Die Versichertenstammdaten sind in diesem Sonderfall von der Ersatzbescheinigung manuell in das Praxisverwaltungssystem zu übernehmen.
Folgende Daten sind zu erheben:
- Bezeichnung der Krankenkasse
- Name und Geburtsdatum des Versicherten
- Versichertenart
- Postleitzahl des Wohnorts
- Nach Möglichkeit die Versichertennummer
Weitere Informationen zum Ersatzverfahren erhalten Sie hier.
Sind Überweisungsscheine (Muster 6) auch quartalsübergreifend gültig?
Beginnt der/die auf Überweisung tätig werdende Arzt/Ärztin die Behandlung erst im Folgequartal, kann der ausgestellte Überweisungsschein verwendet werden, sofern der oder die Versicherte zum Zeitpunkt der Behandlung eine gültige elektronische Gesundheitskarte vorweisen kann. Erfolgt im Folgequartal kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, so kann der ausgestellte Überweisungsschein ohne den erneuten Nachweis der Anspruchsberechtigung verwendet werden.
Erstreckt sich die Behandlung des/der auf Überweisung tätig werdenden Arztes/Ärztin über mehr als ein Quartal, so kann der Überweisungsschein quartalsübergreifend weiterverwendet werden. Die erneute Ausstellung eines Überweisungsscheines ist nicht erforderlich.
EBM
Gibt es eine EBM-Ziffer, um einen Hygienezuschlag abzurechnen?
Seit dem 1. Januar 2022 wird von der KV Berlin bei einem direktem Patientenkontakt ein Hygienezuschlag hinzugesetzt, welcher die gestiegenen allgemeinen Hygienekosten berücksichtigen soll. Dieser Zuschlag wird zu jeder Grund-, Versicherten- und Konsiliarpauschale gezahlt, sofern die Behandlung des Patienten/der Patientin in dem Quartal nicht ausschließlich im Rahmen der Videosprechstunde erfolgt ist.
Wo finde ich den aktuellen EBM?
Den EBM in der jeweils aktuellen Version finden Sie unter folgendem Link auf der Website der KBV.
Führt die Abrechnung der Psychotherapeutischen Sprechstunde (GOP 35151) und Psychotherapeutischen Akutbehandlung (GOP 35152) zum Ausschluss der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung (PFG)?
Wenn die GOP 35151 abgerechnet wird, erhält man die PFG. Das Ansetzen der GOP 35152 wiederum führt zum Ausschluss der PFG, denn es handelt sich um eine Leistung der speziellen Versorgung, die auf das Kontigent einer sich anschließenden Kurz- oder Langzeittherapie angerechnet wird. Die PFG muss in der Praxis selbst angesetzt werden.
Wie oft kann ich die GOP 35100 zur differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände abrechnen?
Die differentialdiagnostische Klärung psychosomatischer Krankheitszustände (GOP 35100) ist einmal am Behandlungstag abrechenbar, ansonsten gibt es keine Obergrenze. Jedoch setzt die Abrechnung dieser GOP eine Zeitdauer der Erbringung von mindestens 15 Minuten voraus. Werden neben der GOP 35100 andere diagnostische oder therapeutische Leistungen abgerechnet, die in der Leistungslegende ebenfalls eine Zeitvorgabe enthalten, dann muss diese Arzt-Patienten-Kontaktzeit um insgesamt mindestens 15 Minuten überschritten worden sein.
Darf ich Leistungen eines anderen Facharzt-Kapitels (EBM) abrechnen?
Welchen zeitlichen Umfang umfasst der im EBM aufgeführte Krankheitsfall?
Der Krankheitsfall umfasst das aktuelle sowie die 3 nachfolgenden Kalendervierteljahre, die der Berechnung der krankheitsfallbezogenen Gebührenordnungsposition folgen.
Beispiel:
Eine Gebührenordnungsposition (GOP) wurde 4-mal im Quartal 1/2022 und 2-mal im Quartal 2/2022 abgerechnet. Insgesamt ist diese GOP 6-mal im Krankheitsfall berechnungsfähig.
Da der Krankheitsfall das aktuelle sowie die 3 folgenden Quartale umfasst, beginnt der neue Krankheitsfall mit dem Quartal 1/2023. D.h. bereits im Quartal 1/2023 kann diese GOP wieder 6-mal abgerechnet werden.
Warum beinhaltet die GOP 40110 nur eine Vergütung von 0,86 €, obwohl die Portokosten für den Großbrief deutlich höher ausfallen?
Seit dem 1. Juli 2020 gibt es nur noch eine Kostenpauschale für Briefe (GOP 40110) und Faxe (GOP 40111). Diese beiden Kostenpauschalen unterliegen einer arztgruppenspezifischen Höchstwertregelung, welche bis zum 30. September 2021 ausgesetzt worden war. Den entsprechenden Höchstwert Ihrer Arztgruppe können Sie der Präambel zu Kapitel 40.4 des EBM entnehmen.
Ziel dieser Änderungen ist es, den eArztbrief zu fördern. Durch eine Strukturförderpauschale soll der eArztbrief stärker etabliert werden.
Quartalsabrechnung
Kann ich die Sammelerklärung zur Quartalsabrechnung auch unterschrieben, eingescannt und als PDF per E-Mail einreichen, um die Abgabefrist einzuhalten?
Wie kann ich einen Fehler bei der Online-Abrechnung korrigieren?
Wie muss ich vorgehen, wenn ich meine Abrechnung korrigieren möchte?
Wie lange sind die Quartalsabrechnungen aufzubewahren?
Ich schaffe es nicht innerhalb der regulären Abrechnungsfrist meine Quartalsabrechnung zu übermitteln. Welche Möglichkeiten habe ich?
Sie haben die Möglichkeit einen Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist für die Quartalsabrechnung zu stellen, wenn die fristgerechte Übermittlung der Abrechnungsdatei aus triftigen Gründen nicht möglich sein sollte. Urlaubsbedingte Fristverlängerungen werden hierbei nicht berücksichtigt. Bitte reichen Sie Ihren begründeten Antrag (aus welchem Grund erfolgt eine verspätete Einreichung und bis zu welchen Datum möchten Sie verlängern) auf Fristverlängerung bis zum achten Tag des neuen Quartals schriftlich über die folgende E-Mail-Adresse bei der KV Berlin ein: abrechnungsfrist@kvberlin.de
Dies ist geregelt in § 4a Abs.4 der Abrechnungsordnung der KV Berlin.
Muss die Sammelerklärung von allen Vertragsärzt:innen und/oder Vertragspsychotherapeut:innen, die in der Praxiskooperation tätig sind, unterschrieben eingereicht werden?
Es reicht aus, wenn die Sammelerklärung von einem Mitglied der Praxiskooperation unterzeichnet wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Sammelerklärung in Papierform oder elektronisch eingereicht wird (siehe hierzu auch § 4 Abs. 6 Satz 1-5 der Abrechnungsordnung der KV Berlin).
Plausibilität
Wie hoch ist die Plausibilitätsgrenze?
Bei einem vollen Versorgungsauftrag beträgt die Plausibilitätsgrenze 46.800 Minuten im Quartal. Das Tagesprofil ist auffällig, wenn an mindestens drei Tagen im Quartal mehr als zwölf Stunden gearbeitet wurde.
Weitere Informationen zur Plausibilitätsprüfung finden Sie hier im Abschnitt "Nach der Honorarzuweisung: Plausibilitätsprüfung".
Psychotherapie
Wird die telefonische Erreichbarkeit gesondert vergütet?
Nein, denn die telefonische Erreichbarkeit dient ausschließlich der Terminvereinbarung. Andere zeitintensive Tätigkeiten am Telefon, wie das Abhören des Anrufbeantworters, Rückruf des Patienten, telefonische Abklärung der Indikation bzw. Passung, werden im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde vergütet.
Werden B-Zuschläge bei den ersten 10 Sitzungen zur Kurzzeittherapie (KZT) gezahlt?
Wann kann eine psychotherapeutische Akutbehandlung nach beendeter Richtlinien-Psychotherapie erneut abgerechnet werden?
Die Akutbehandlung kann frühestens nach sechs Monaten wieder abgerechnet werden. In § 15 Abs. 4 der Psychotherapie-Vereinbarung ist geregelt, dass eine Akutbehandlung innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung einer Richtlinientherapie grundsätzlich nicht vorgesehen ist.
Ist eine Akutbehandlung doch erforderlich, ist es wichtig in der Feldkennung 5009 eine entsprechende Begründung wie z. B. neue Diagnose, akute Verschlechterung bei der Abrechnung mit anzugeben.
Kann ich eine laufende Akuttherapie in eine Kurzzeittherapie (KZT) umwandeln?
Nein, die psychotherapeutische Akutbehandlung ist keine Richtlinientherapie. Stellt sich im Laufe der Akutbehandlung jedoch heraus, dass eine Richtlinientherapie angezeigt ist, können Sie, nachdem mindestens zwei Probatoriksitzungen stattgefunden haben, eine Kurzzeittherapie beantragen.
Bitte beachten Sie: Die erbrachten Stunden der Akutbehandlung werden auf das Kontingent einer bewilligten Richtlinien-Psychotherapie angerechnet.
Wie kennzeichne ich das Ende der Psychotherapie?
Es gibt zwei Symbolnummern (SNR), mit denen Sie das Ende einer Psychotherapie anzeigen können:
- die SNR 88130 für die Beendigung einer Psychotherapie ohne anschließende Rezidivprophylaxe
- die SNR 88131 für die Beendigung einer Psychotherapie mit anschließender Rezidivprophylaxe
Kann ich nach Beendigung/Abgabe meiner Zulassung meine Patient:innen weiterbehandeln und über die KV abrechnen, wenn deren Psychotherapie bzw. Behandlung noch nicht abgeschlossen ist?
Kann ich die biografische Anamnese während einer laufenden Therapie ansetzen?
Nein. Die biografische Anamnese (GOP 35140 und 35142) ist Teil der einer Psychotherapie vorausgehenden Diagnostik und kann auch abgerechnet werden, wenn darauf keine Psychotherapie — da nicht indiziert oder unzweckmäßig — folgt. Sie kann aber nicht während einer laufenden Psychotherapie abgerechnet werden.
Welche Leistungen kann ich erbringen, wenn sich ehemalige Psychotherapie-Patient:innen mit einem akuten Behandlungsbedarf erneut an mich wenden?
Grundsätzlich ist unter Berücksichtigung des im EBM definierten Krankheitsfalls der folgende Ablauf vorgesehen:
- Psychotherapeutische Sprechstunde
- ggf. notwendige psychotherapeutische Akutbehandlung
- Probatorik
- Richtlinien-Psychotherapie
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 11 Abs. 4 der Psychotherapie-Vereinbarungen die Neubeantragung einer Therapie innerhalb der Zweijahresfrist gutachterpflichtig ist.
Akutbehandlung
Kann die Akutbehandlung am selben Tag wie die Psychotherapeutische Sprechstunde erfolgen?
Ja, gemäß EBM kann die Psychotherapeutische Sprechstunde (GOP 35151) aber nicht neben der psychotherapeutischen Akutbehandlung (GOP 35152) abgerechnet werden – das heißt nicht in derselben Sitzung. Rechnen Sie beide Leistungen am selben Tag ab, muss bei beiden GOP im Feld 5006 jeweils die Uhrzeit angegeben werden. Dabei muss eine deutliche zeitliche Trennung der beiden Inanspruchnahmen zu erkennen sein (z.B. GOP 35151 um 12:00 Uhr, GOP 35152 um 15:00 Uhr).
Welcher Zeitraum gilt bei der Durchführung einer Akutbehandlung nach einer Richtlinientherapie?
Wann wird die Akutbehandlung auf das Kontingent der Richtlinientherapie angerechnet?
Die Akutbehandlung wird auf das Kontingent der Richtlinientherapie angerechnet, wenn diese innerhalb des Krankheitsfalles (siehe FAQ Nr. 363) stattgefunden hat.
Wie viele Stunden können bei der Akutbehandlung für Bezugspersonen zum Ansatz gebracht werden?
Es stehen sechs zusätzliche Einheiten á 25 Minuten je Krankheitsfall (siehe FAQ Nr. 363) bei Patient:innen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr sowie bei Patient:innen mit geistiger Behinderung (ICD-10: F70-F79) zur Verfügung.
Wann kann ich eine Akutbehandlung durchführen?
Die Akutbehandlung dient der Symptomreduktion bei akuten Krisen und soll Patient:innen auf eine anschließende Therapie oder andere Maßnahmen vorbereiten. Jedem Patienten/jeder Patientin stehen dafür pro Krankheitsfall (siehe FAQ Nr. 363) 24 Behandlungseinheiten mit 25-minütiger Dauer zur Verfügung.
Gruppensetting
Wie viele Einzelsitzungen kann ich bei einer genehmigten Gruppentherapie durchführen?
Werden im Rahmen einer genehmigten Gruppentherapie Einzelbehandlungen notwendig, die nicht beantragt wurden, können diese in einem Verhältnis von einer Einzelbehandlung auf zehn Gruppenbehandlungen ohne besondere Antragstellung durchgeführt werden. Dabei sind die Einzelbehandlungen dem genehmigten Kontingent der Gruppenbehandlungen hinzuzurechnen.
Kann eine Gruppe von mehreren Therapeut:innen geleitet werden?
Ja, Therapeut:innen rechnen in diesem Fall die Patient:innen ab, für die sie das Formular PTV 2 ausgefüllt haben. Dabei wird die GOP nach der Gesamtgruppengröße ausgewählt.
Weitere Informationen in der FAQ der KBV.
Kann ich ein Gruppensetting mit Kurzzeittherapie-Patient:innen (KZT) und Langzeittherapie-Patient:innen (LZT) durchführen?
Ja, denn für die Abrechnung des Gruppensettings ist die Gesamtgruppengröße relevant. Die letzte Stelle der GOP im EBM zeigt die Teilnehmerzahl der gesamten Gruppe in der jeweiligen Sitzung an. Bitte berücksichtigen Sie aber, dass für die Kurz- und Langzeittherapie unterschiedliche GOP angesetzt werden müssen.
Weitere Informationen in der FAQ der KBV.
Zählen für die Gruppengröße im Gruppensetting auch Privatpatient:innen oder nur gesetzlich Versicherte?
Privatpatient:innen sind bei der Bestimmung der Gruppengröße und somit bei der Wahl der abzurechnenden GOP mitzuzählen.
Beispiel:
Bei einer Gruppe aus zwei gesetzlich und einer privat krankenversicherten Person wird nach EBM die GOP der Dreiergruppe für jeden der beiden gesetzlich versicherten Patient:innen abgerechnet.
Können probatorische Sitzungen im Gruppensetting auch in 50-Minuten-Schritten durchgeführt werden?
Können probatorische Sitzungen im Rahmen der Gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung stattfinden?
Psychotherapeutische Sprechstunde
Kann ich die Psychotherapeutische Sprechstunde auch bei Patient:innen abrechnen, die das Kontingent bereits in einer anderen psychotherapeutischen Praxis ausgeschöpft haben?
Ja, die Definition Krankheitsfall lässt dieses zu (siehe FAQ Nr. 363).
Bitte achten Sie hierbei aber grundsätzlich auf das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 SGB V, wonach Leistungen notwendig, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen.
Wann muss die Psychotherapeutische Sprechstunde vor einer weiteren Behandlung stattfinden?
50 Minuten Psychotherapeutische Sprechstunde vor einer weiteren Behandlung sind verpflichtend vor einer Akutbehandlung, vor den probatorischen Sitzungen und der anschließenden Kurz- oder Langzeittherapie.
Ausnahmen:
Der Patient /die Patientin war vorher in stationärer oder rehabilitativer Behandlung und wurde mit einer Diagnose entlassen, die im Rahmen der ambulanten Psychotherapie behandelt werden kann. Auch bei einem Therapeut:innenwechsel muss keine erneute Psychotherapeutische Sprechstunde stattfinden.
Die Psychotherapeutischen Sprechstunden müssen dann innerhalb der letzten vier Quartale vor Antragsstellung stattgefunden haben und können auch von einem anderen Psychotherapeuten bzw. einer anderen Psychotherapeutin erbracht worden sein.
Darf ich auch 75 Minuten Psychotherapeutische Sprechstunde durchführen?
Ja, wichtig ist nur, dass Sie das Gesamtkontingent (siehe FAQ 4873) nicht überschreiten.
Wie häufig kann ich die Psychotherapeutische Sprechstunde bei meinen Patient:innen durchführen?
Ein erwachsener Patient bzw. eine erwachsene Patientin hat Anspruch auf sechs Psychotherapeutische Sprechstunden mit je 25 Minuten Dauer pro Krankheitsfall.
Bei Kindern und Jugendlichen können bis zu zehn Psychotherapeutische Sprechstunden mit je 25 Minuten Dauer pro Krankheitsfall durchgeführt werden, davon vier Psychotherapeutische Sprechstunden auch mit den relevanten Bezugspersonen, ohne dass das Kind beziehungsweise der/die Jugendliche anwesend sein muss.
Die Auslegung des Krankheitsfalles ist in der FAQ Nr. 363 beschrieben.
Therapieende
Wie teile ich das Therapieende mit, wenn Patient:innen die Therapie ohne Absprache beendet haben und auch nicht mehr für eine Rücksprache erreichbar sind?
In diesen Fällen teilen Sie spätestens mit der Quartalsabrechnung die Beendigung mit, in dem die Sechs-Monatsfrist für eine Therapieunterbrechung endet. Hierzu legen Sie im Abrechnungsprogramm einen Schein im Ersatzverfahren an, rechnen die GOP 88130 ab und fügen in der Feldkennung 5009 den Vermerk „letzte Sitzung am…“ ein.
Wie und bis wann muss bei einer Psychotherapie das Therapieende angezeigt werden?
Das Therapieende ist unverzüglich mit den GOP 88130 (ohne Rezidivprophylaxe) bzw. 88131 (mit Rezidivprophylaxe) über die aktuelle Quartalsabrechnung zu übermitteln.
Eine Nachmeldung ist nur in Ausnahmefällen auch noch in den zwei nachfolgenden Quartalen nach Therapieende möglich.
Wie viele Stunden Rezidivprophylaxe können nach einer Richtlinientherapie genutzt werden?
Bei einer Behandlungsdauer von 40 oder mehr Stunden können maximal 8 Stunden und bei einer Behandlungsdauer von 60 oder mehr Stunden maximal 16 Stunden für die Rezidivprophylaxe genutzt werden.
Bei Kindern und Jugendlichen sowie bei Menschen mit einer geistigen Behinderung können – wenn relevante Bezugspersonen hinzugezogen wurden – bei einer Behandlungsdauer von 40 oder mehr Stunden maximal 10 Stunden und bei einer Behandlungsdauer von 60 oder mehr Stunden, maximal 20 Stunden für die Rezidivprophylaxe genutzt werden.
TSVG
Was ist zu tun, wenn Patient:innen von der Facharzt-Praxis mit normaler Überweisung abgewiesen werden?
Alle Vertragsärzt:innen und Vertragspsychotherapeut:innen haben die Pflicht, (Neu-)Patient:innen aufzunehmen und zu behandeln– soweit die Kapazität nicht erschöpft ist. Die Ablehnung der Aufnahme neuer Patient:innen schließt bei Erreichen der Kapazitätsgrenze auch das Angebot auf Terminangebot nach Vermittlungsart 1,2,3 und 6 ( HA-Vermittlungsfall, TSS-Terminfälle) ein. Die KV Berlin leistet große Aufklärungsarbeit und wir gehen davon aus, dass Ihre Patient:innen in Zukunft auch mit einer regulären Überweisung behandelt werden.
Bei Bedarf schildern Sie Ihr konkretes Anliegen gegenüber der KV Berlin per E-Mail an buero-der-beratungsaerzte@kvberlin.de.
Kennzeichnung PVS
Sollen TSVG-Patient:innen weiterhin gekennzeichnet werden?
Was steckt hinter den Feldkennungen und wo finde ich diese?
Die Feldkennungen (FK) dienen den Praxen zur korrekten Abrechnung der Leistungen nach TSVG. Die wichtigsten FK sind:
Feld | Erklärung |
---|---|
5003 | BSNR der Praxis, in die vermittelt wurde |
4103 | Vermittlungsart (1 ≙ TSS-Terminfall, 2 ≙ TSS-Akutfall, 3 ≙ Hausarztvermittlungsfall, 4 ≙ offene Sprechstunde, 6 ≙ TSS-Routinefall) *Der TSS-Routinefall wird bei Abrechnung von nicht dringenden Terminen verwendet. |
4114 | Vermittlungscode |
4115 | Datum der Terminbuchung |
4105 | ergänzende Informationen, z.B. Erklärung zur Terminbuchung nach dem 24. Tag beim Hausarztvermittlungsfall |
Weitere praxisrelevante Informationen zur Terminvermittlung, Abrechnung und Vergütung beim HA-Vermittlungsfall und TSS-Terminfall bzw. TSS-Akutfall finden Sie auf der Themenseite.
In meinem Praxisverwaltungssystem (PVS) wird der HA-Vermittlungsfall nicht mehr ausgewiesen. Entspricht der HA-Vermittlungsfall jetzt dem TSS-Terminfall?
Nein. Der TSS-Terminfall und der Hausarztvermittlungsfall (HA-Vermittlungsfall) unterscheiden sich.
- Beim HA-Vermittlungsfall stellt die hausärztliche Praxis (auch Kinder- und Jugendmedizin) die dringende Behandlungsbedürftigkeit fest und vermittelt im Regelfall einen Termin bei dem innerhalb von vier Tagen die fachärztliche Behandlung beginnt. Für diese Vermittlung bekommt die Hausarztpraxis die Möglichkeit, eine Vermittlungspauschale (GOP 03008 / 04008) in Höhe von 15 Euro abzurechnen.
- Beim TSS-Terminfall erfolgt eine Vermittlung des Termins wie bisher auch über die Terminservicestelle (TSS).
Weitere praxisrelevante Informationen zur Terminvermittlung, Abrechnung und Vergütung beim HA-Vermittlungsfall und TSS-Terminfall bzw. TSS-Akutfall finden Sie auf der Themenseite.
Wie wird der TSS-Terminfall in der Abrechnung gekennzeichnet?
Die Kennzeichnung erfolgt in der Praxissoftware über die Feldkennung 4103 (Vermittlungsart/Kontaktart) mit „1 = TSS-Terminfall“.
Der Zuschlag auf die Versicherten- und Grundpauschalen richtet sich nach der Wartezeit auf den Termin. Für die Zuschläge wurden neue GOP in den jeweiligen Kapiteln des EBM etabliert. Diese sind zusätzlich mit den Buchstaben A, B, C oder D zu kennzeichnen und bestimmen die Höhe des Zuschlags – je nach der Zeit, die zwischen der ersten Terminanfrage der oder des Versicherten (online oder über TSS; nicht zwingend identisch mit dem Tag der Buchung) und dem Behandlungstermin vergangen ist.
- A: 200 Prozent: Termin innerhalb von 24 Stunden (TSS-Akutfall; Vermittlung ausschließlich durch die Leitstelle der KV Berlin)
- B: 100 Prozent: Termin innerhalb von vier Tagen (TSS-Terminfall)
- C: 80 Prozent: Termin innerhalb von fünf bis 14 Tagen (TSS-Terminfall)
- D: 40 Prozent: Termin innerhalb von 15 bis 35 Tagen (TSS-Terminfall)
Weitere Informationen zu den Regelungen im Zusammenhang mit dem TSVG finden Sie auf der Themenseite.
Vergütung TSVG-Konstellationen
Kann das Behandeln von Patient:innen, die als TSS-Terminfall vermittelt werden zur Überschreitung der Leistungsobergrenze (LOG) im Jobsharing führen?
Ja, die Behandlung von über die TSS vermittelten Patient:innen kann zur Überschreitung der LOG führen. Die festgelegte Obergrenze gilt für alle punktzahlbewerteten Leistungen. Also auch für die Leistungen, die aufgrund der Bestimmungen des TSVG extrabudgetär vergütet werden. Es werden lediglich reine Euro-Leistungen nicht berücksichtigt.
Sollte es durch TSS-Terminfälle zu einer Überschreitung der Leistungsobergrenze (LOG) im Jobsharing kommen, wird dies seitens der KV Berlin toleriert oder sanktioniert?
Werden TSS-Terminfälle in der Psychotherapie komplett extrabudgetär vergütet oder bezieht sich die Vergütung ausschließlich auf die GOP-Zuschläge?
Die extrabudgetäre Vergütung im Rahmen einer TSVG-Fallkonstellation bezieht sich immer auf den gesamten Arztgruppenfall (Behandlung desselben Versicherten durch dieselbe Arztgruppe einer Praxis in demselben Kalendervierteljahr zu Lasten derselben Krankenkasse).
In meinem Praxisverwaltungssystem (PVS) wird der HA-Vermittlungsfall nicht mehr ausgewiesen. Entspricht der HA-Vermittlungsfall jetzt dem TSS-Terminfall?
Nein. Der TSS-Terminfall und der Hausarztvermittlungsfall (HA-Vermittlungsfall) unterscheiden sich.
- Beim HA-Vermittlungsfall stellt die hausärztliche Praxis (auch Kinder- und Jugendmedizin) die dringende Behandlungsbedürftigkeit fest und vermittelt im Regelfall einen Termin bei dem innerhalb von vier Tagen die fachärztliche Behandlung beginnt. Für diese Vermittlung bekommt die Hausarztpraxis die Möglichkeit, eine Vermittlungspauschale (GOP 03008 / 04008) in Höhe von 15 Euro abzurechnen.
- Beim TSS-Terminfall erfolgt eine Vermittlung des Termins wie bisher auch über die Terminservicestelle (TSS).
Weitere praxisrelevante Informationen zur Terminvermittlung, Abrechnung und Vergütung beim HA-Vermittlungsfall und TSS-Terminfall bzw. TSS-Akutfall finden Sie auf der Themenseite.
Hausarztvermittlungsfall
Sollen wir nur noch mit dringlichen Überweisungen arbeiten? Fachärzt:innen schicken Patient:innen mit dieser Forderung (z. T. als kleine Infozettel)zu uns zurück.
Nein, die Behandlungsübernahme darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass eine Terminvermittlung durch eine hausärztliche Praxis oder die TSS erfolgt. Die Entscheidung, ob ein medizinisch dringender Behandlungsbedarf gegeben ist, liegt allein im Ermessen des Überweisenden.
Suchen Sie den kollegialen Austausch mit Ihren Kolleg:innen und nutzen Sie hierzu das Informationsmaterial der KV Berlin auf der Themenseite.
Melden Sie klärungsbedürftige Sachverhalte per E-Mail an bm@kvberlin.de.
Wie gehen Psychotherapeut:innen mit Überweisungen nach Hausarztvermittlungsfall um?
Ein Überweisungsschein ist beim Hausarztvermittlungsfall (HA-Vermittlungsfall) sinnvoll, damit für die Psychotherapeutische Sprechstunde Zuschläge zur Grundpauschale möglich sind.
Zum Vorgehen:
- Für Ihre Abrechnung nutzen Sie die hausärztliche Überweisung. Der Original-Überweisungsschein muss nicht der Abrechnung beigefügt werden.
- Abrechnung/Überweisungsschein im Praxisverwaltungssystem (PVS) unter „Vermittlungsart“ als „HA-Vermittlungsfall" kennzeichnen
- Empfehlung: Notieren Sie schon bei der Terminvereinbarung, dass der Patient als „HA-Vermittlungsfall" in die Praxis kommt und wann die Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit war.
- GOP für Zuschlag angeben (GOP mit B, C oder D kennzeichnen, je nach Behandlungsbeginn)
- Den Rest übernimmt das PVS.
Weitere praxisrelevante Informationen zur Terminvermittlung, Abrechnung und Vergütung beim HA-Vermittlungsfall und TSS-Terminfall bzw. TSS-Akutfall finden Sie auf der Themenseite.
Wie unterscheidet sich eine Überweisung im Rahmen des Hausarztvermittlungsfalls auf den ersten Blick von einer „normalen“ Überweisung (bei der der Patient den Termin selbst vereinbart)?
Im Unterschied zu einer „normalen“ Überweisung erfolgt die Terminvermittlung durch die Hausarztpraxis, wodurch allen Beteiligten klar ist, dass es sich um einen HA-Vermittlungsfall handelt. Die Überweisung enthält keine Hinweise auf BSNR oder Name des Facharztes / der Fachärztin. Ein Vermittlungscode ist nur beim TSS-Terminfall notwendig.
Weitere praxisrelevante Informationen zur Terminvermittlung, Abrechnung und Vergütung beim HA-Vermittlungsfall und TSS-Terminfall bzw. TSS-Akutfall finden Sie auf der Themenseite.
Mein fachgleicher BAG-Partner übernimmt den an mich als Facharzt/Fachärztin vermittelten Termin. Kann dieser Termin als Hausarztvermittlungsfall abgerechnet werden?
Ja. Sie können die Behandlung als Hausarztvermittlungsfall ((HA- Vermittlungsfall) abrechnen. Das Wesen der Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) besteht gerade in der gemeinsamen Behandlung der Patient:innen. Daher können fachgleiche Partner:innen der BAG den Termin übernehmen.
Bitte beachten: Das gilt nicht für fachgleiche Kolleg:innen in einer Praxisgemeinschaft (siehe FAQ 3811)
Eine:r meiner fachgleichen Kolleg:innen in der Praxisgemeinschaft übernimmt den an mich als Facharzt/Fachärztin vermittelten Termin. Kann dieser Termin als HA-Vermittlungsfall abgerechnet werden?
Nein. Die Kolleg:innen können die Behandlung nicht einfach als Hausarztvermittlungsfall ((HA- Vermittlungsfall) abrechnen.
Bei der Praxisgemeinschaft handelt es sich um zwei selbständige Praxen. Daher kann der Behandlungsfall nicht nach Belieben neu zugeordnet werden. Allerdings liegt bei einem kurzfristigen Ausfall ggf. ein Vertretungsgrund (z.B. Krankheit) vor. Erfolgt im Vertretungsfall die Vertretung in der Praxis des Vertretenen, kann eine Abrechnung unter der BSNR des Vertretenen erfolgen.
Wo finde ich die Zuschläge des jeweiligen EBM-Kapitels für meine Fachrichtung?
Fachärzt:innen finden die fachgruppenspezifischen GOP zur Abrechnung „Zuschlag TSS-Terminvermittlung oder Hausarztvermittlungsfall“ zum Beispiel auf der Website der KV Berlin.
Wenn in einem MVZ mehrere Fachärzt:innen einer Fachrichtung tätig sind, muss dann der Termin mit einem bestimmten Arzt / einer bestimmten Ärztin vereinbart werden?
Kann auch mein Praxispersonal die Terminvermittlung übernehmen?
Bin ich als Hausarzt/Hausärztin verpflichtet, einen fachärztlichen Termin für eine nicht dringliche Behandlung zu vereinbaren?
Nein, Sie sind nicht dazu verpflichtet. Ohne einen dringlichen Behandlungsbedarf besteht weder das Recht, den Zuschlag zur Versichertenpauschale (GOP 03008/04008) für den Hausarztvermittlungsfall (HA-Vermittlungsfall) abzurechnen, noch einen HA-Vermittlungsfall in der fachärztlichen Praxis auszulösen.
Besteht dagegen eine dringende Behandlungsbedürftigkeit, sollte der HA-Vermittlungsfall für eine schnellere Versorgung der Patient:innen in Betracht gezogen werden.
Weitere praxisrelevante Informationen zur Terminvermittlung, Abrechnung und Vergütung beim HA-Vermittlungsfall und TSS-Terminfall bzw. TSS-Akutfall finden Sie auf der Themenseite.
Muss die Vermittlung zu einer Facharztpraxis immer per Telefon erfolgen oder ist auch eine andere Terminvereinbarung (z.B. per E-Mail) möglich?
Muss ich beim HA-Vermittlungsfall einen Vermittlungscode auf dem Überweisungsschein aufkleben/aufdrucken?
Nein, beim Hausarztvermittlungsfall (HA-Vermittlungsfall) ist kein Vermittlungscode notwendig. Was auf dem Überweisungsschein anzugeben ist, können Sie der FAQ 3798 entnehmen.
Weitere praxisrelevante Informationen zur Terminvermittlung, Abrechnung und Vergütung beim HA-Vermittlungsfall und TSS-Terminfall bzw. TSS-Akutfall finden Sie auf der Themenseite.
Wird beim HA-Vermittlungsfall zwingend eine Überweisung benötigt und was müssen Hausärzt:innen auf der Überweisung angeben?
Ja, beim Hausarztvermittlungsfall (HA-Vermittlungsfall) ist eine Überweisung zwingend notwendig. Es gibt zwei Möglichkeiten:
- Hausarzt/Hausärztin vereinbart Termin mittels direktem Kontakt (z. B. telefonisch) mit dem Facharzt / der Fachärztin oder
- Hausarzt/Hausärztin bucht Termin über den eTerminservice der KV.
Die Angaben auf dem Überweisungsschein sind wie folgt anzugeben:
- Facharztgruppe, an die überwiesen wird
- Es muss kein Vermittlungscode angegeben werden.
- Keine BSNR und auch kein Name des Facharztes auf Überweisungsschein. Diese Angaben sind nicht zulässig. Die BSNR der vermittelten Praxis wird nur bei der Abrechnung (Feld 5003) angegeben, damit der Zuschlag für die Terminvermittlung erfolgt.
Weitere praxisrelevante Informationen zur Terminvermittlung, Abrechnung und Vergütung beim HA-Vermittlungsfall und TSS-Terminfall bzw. TSS-Akutfall finden Sie auf der Themenseite.
Können auch Psychotherapeut:innen Patient:innen zu Fach- bzw. Hausärzt:innen vermitteln?
In meinem Praxisverwaltungssystem (PVS) wird der HA-Vermittlungsfall nicht mehr ausgewiesen. Entspricht der HA-Vermittlungsfall jetzt dem TSS-Terminfall?
Nein. Der TSS-Terminfall und der Hausarztvermittlungsfall (HA-Vermittlungsfall) unterscheiden sich.
- Beim HA-Vermittlungsfall stellt die hausärztliche Praxis (auch Kinder- und Jugendmedizin) die dringende Behandlungsbedürftigkeit fest und vermittelt im Regelfall einen Termin bei dem innerhalb von vier Tagen die fachärztliche Behandlung beginnt. Für diese Vermittlung bekommt die Hausarztpraxis die Möglichkeit, eine Vermittlungspauschale (GOP 03008 / 04008) in Höhe von 15 Euro abzurechnen.
- Beim TSS-Terminfall erfolgt eine Vermittlung des Termins wie bisher auch über die Terminservicestelle (TSS).
Weitere praxisrelevante Informationen zur Terminvermittlung, Abrechnung und Vergütung beim HA-Vermittlungsfall und TSS-Terminfall bzw. TSS-Akutfall finden Sie auf der Themenseite.
Neupatienten-Regelung
Gilt die Neupatientenregelung noch?
TSS-Terminfall
Sollen wir nur noch mit dringlichen Überweisungen arbeiten? Fachärzt:innen schicken Patient:innen mit dieser Forderung (z. T. als kleine Infozettel)zu uns zurück.
Nein, die Behandlungsübernahme darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass eine Terminvermittlung durch eine hausärztliche Praxis oder die TSS erfolgt. Die Entscheidung, ob ein medizinisch dringender Behandlungsbedarf gegeben ist, liegt allein im Ermessen des Überweisenden.
Suchen Sie den kollegialen Austausch mit Ihren Kolleg:innen und nutzen Sie hierzu das Informationsmaterial der KV Berlin auf der Themenseite.
Melden Sie klärungsbedürftige Sachverhalte per E-Mail an bm@kvberlin.de.
Fällt die Überweisung zu einer „Akutbehandlung“ unter den TSS-Akutfall und muss diese über die Leitstelle der 116117 vermittelt werden?
Ein Sprechstundentermin in der Psychotherapie kann kein TSS-Akutfall sein.
Für psychotherapeutische Termine zur Weiterbehandlung ist keine Überweisung, sondern ein codiertes PTV11-Fomular notwendig, welches den Hinweis zur „ambulanten psychotherapeutischen Akutbehandlung“ enthält, es gilt nicht als TSS-Akutfall.
Ein TSS-Akutfall kann nur über den ärztlichen Bereitschaftsdienst nach SmED (Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland) vermittelt werden.
Liegen alle TSS-Vermittlungsfälle außerhalb des RLV/QZV-Budgets?
Wird der gesamte TSS-Terminvermittlungsfall extrabudgetär vergütet oder nur der Zuschlag?
Wie unterscheidet sich eine Überweisung im Rahmen des TSS-Terminfalls auf den ersten Blick von einer „normalen“ Überweisung (bei der der Patient den Termin selbst vereinbart)?
Die Überweisung enthält einen Vermittlungscode.
Der Patient kann eventuell einen digitalen Nachweis über die Buchung vorzeigen, wenn die Buchung über den eTerminservice erfolgte. Zudem erhält die Facharztpraxis eine Nachricht über eine Terminbuchung über den eTerminservice.
Weitere praxisrelevante Informationen zur Terminvermittlung, Abrechnung und Vergütung beim HA-Vermittlungsfall und TSS-Terminfall bzw. TSS-Akutfall finden Sie auf der Themenseite.
Wo finde ich die Zuschläge des jeweiligen EBM-Kapitels für meine Fachrichtung?
Fachärzt:innen finden die fachgruppenspezifischen GOP zur Abrechnung „Zuschlag TSS-Terminvermittlung oder Hausarztvermittlungsfall“ zum Beispiel auf der Website der KV Berlin.
Was ist zu tun, wenn Facharzt-Praxen Patient:innen mit dem Hinweis „Terminbuchung erfolgt über 116117“ abweisen?
Es ist zulässig, Patient:innen den Weg über die 116117 oder den eTerminservice zu empfehlen. Zum Beispiel für eine schnellere Terminvermittlung. Weigert sich eine Praxis dennoch einen Termin zu vergeben, ggf. auch über einen eigenen Dienstleister, beachten Sie hierzu die FAQ 3804.
Videosprechstunde
Mit welchen Suffixen kennzeichne ich die Therapiesitzungen in Videosprechstunde?
Therapiesitzungen werden mit folgenden Suffixen gekennzeichnet:
Akutbehandlung | |
Akutbehandlung i.R.d. Videosprechstunde | V |
| W |
Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung | |
Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung i.R.d. Videosprechstunde | V |
| W |
hälftige Sitzung | A |
| T |
Einzelpsychotherapie | |
Einzelpsychotherapie i.R.d. Videosprechstunde | V |
| W |
Rezidivprophylaxe i.R.d. Videosprechstunde | Y |
| Z |
Gruppenpsychotherapie | |
Gruppenpsychotherapie i.R.d. Videosprechstunde | V |
| W |
| E |
Rezidivprophylaxe i.R.d. Videosprechstunde | C |
| D |
hälftige Sitzung i.R.d. Videosprechstunde | A |
| T |
Rezidivprophylaxe in hälftiger Sitzung i.R.d. Videosprechstunde | F |
| G |
Mein:e Patient:in zieht um und möchte die Therapie bei mir per Videosprechstunde fortführen. Ist das möglich?
Wie erfolgt der Versichertennachweis bei ausschließlicher Behandlung in der Videosprechstunde?
Der/die Versicherte hält seine/ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in die Videokamera und bestätigt mündlich, dass der Versichertenschutz besteht. Die Daten werden manuell in des PVS übernommen. Bei bekannten Patient:innen können die Daten aus dem Vorquartal übertragen werden, vorausgesetzt der/die Versicherte bestätigt mündlich den unveränderten Versichertenschutz.
Wie kennzeichne ich Patient:innen, die ich in dem Quartal ausschließlich per Videosprechstunde betreut habe?
Kann der Zuschlag nach GOP 01450 bei jeder Videosprechstunde abgerechnet werden oder nur einmalig je Patient:in?
Welche Leistungen können nicht per Videosprechstunde erbracht werden?
Welche psychotherapeutischen Leistungen können im Rahmen der Videosprechstunde erbracht werden?
Muss ich bei der Durchführung einer Videosprechstunde die eGK der Patient:innen für das Abrechnungsquartal einlesen?
Nein. Bei bekannten Patient:innen werden die Daten in das aktuelle Quartal übernommen. Bitte beachten Sie, dass zu den „unbekannten“ Patient:innen auch die Patient:innen zählen, die noch nie oder nur noch nicht im laufenden Quartal oder im Vorquartal in der Praxis behandelt wurden. Die unbekannten oder generell neuen Patient:innen halten zu Beginn der Behandlung die eGK in die Videokamera, damit die Daten übernommen werden können.
Bei den psychotherapeutischen Leistungen im Rahmen einer Videosprechstunde ist vorgesehen, dass zuvor ein persönlicher Arzt-Patientenkontakt zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung mit dem Patienten oder der Patientin stattgefunden hat. Hier ist das Einlesen der eGK erforderlich.