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Themen für Ärzt:innen

Themen für Psychotherapeut:innen

Ja, dürfen Sie. 

Konkret heißt es in den Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung:

„Beginnt der auf Überweisung tätig werdende Arzt seine Behandlung erst im Folgequartal, kann der ausgestellte Überweisungsschein verwendet werden, sofern der Versicherte zum Zeitpunkt der Behandlung eine gültige elektronische Gesundheitskarte vorweisen kann."

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