Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Zum Teil kommt es vor, dass Krankenhäuser ungerechtfertigt Bescheinigungen einfordern und Patient:innen diese in der Praxis ausgestellt haben möchten. Mögliche Forderungen sind: eine zusätzliche Überweisung, eine doppelte Einweisung, eine Einweisung zur ambulanten Nachsorge sowie die Einweisung in die Spezialambulanz.
Vertragsärzt:innen sollten die Forderungen stets prüfen. Sollten unzulässige Bescheinigungen angefordert werden, kann den Patientinnen und Patienten das Formular zu „Einweisungen / Überweisungen“ der KV Berlin ausgehändigt werden. Auf dem Formular kann angegeben werden, warum das Mitgeben von der jeweils in dem Fall entsprechenden Bescheinigung nicht möglich ist.