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Arzneimittel

Nein. Jede niedergelassene Ärztin oder jeder niedergelassene Arzt, der BtM-Rezepte hat, darf dies verordnen. Die Patientin oder der Patient muss eine Kostenübernahme bei seiner Krankenkasse beantragen.

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Auf der Website der KV Berlin finden Sie Informationen zur Verordnung von Arzneimitteln, Medizinprodukten oder Trinknahrung. Für spezielle Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Verordnungsberatung der KV Berlin unter verordnung@kvberlin.de

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