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Corona-Schutzschirm: Bescheid
Was bedeutet Gesamthonorar und warum stimmt es nicht mit meinen Zahlen aus dem Honorarfestsetzungsbescheid bzw. meines Kontoauszuges überein?
Das Gesamthonorar setzt sich aus Honorarbestandteilen der extrabudgetären und der morbiditätsbedingten Vergütung zusammen. Dabei werden:
1. Ausschließlich Honoraranteile der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berücksichtigt.
Sie finden diese Angabe in Ihrem Honorarfestsetzungsbescheid in der Honorar-Gesamtübersicht (GESABEV) unter dem Punkt „Honorar Gesetzliche Krankenversicherung (Summe)“. Die Honorarbestandteile für „Sonstige Kostenträger“ werden für den Corona-Schutzschirm nicht berücksichtigt.
2. Werte des Vorjahresquartals auf den aktuellen Tätigkeitsumfang umgerechnet
Zur besseren Vergleichbarkeit werden die zur Berechnung herangezogenen Honorare des Vorjahresquartals auf den aktuellen Tätigkeitsumfang umgerechnet. Beispielsweise betrug der Tätigkeitsumfang Ihrer Praxis im 1. Quartal 2020 (Vorjahresquartal) 2,0 und im 1. Quartal 2021 (Hauptquartal) 1,0, so wird das Vergleichshonorar des Vorjahresquartals an den Tätigkeitsumfang von 1,0 im Hauptquartal angepasst.
Beispiel:
Gesamthonorar i. H. v. 50.000 Euro in 2020-1
Tätigkeitsumfang in 2020-1 = 2,0
Tätigkeitsumfang in 2021-1 = 1,0
Das Honorar wird an den aktuellen Tätigkeitsumfang angepasst: 50.000 € / 2,0 * 1,0 = 25.000 € (vgl. S. 2 des Bescheides, Erläuterungen)
3. Nachvergütungen berücksichtigt
Zudem genügt es unter Umständen nicht, die Honorarfestsetzungsbescheide (HFB) miteinander zu vergleichen, bspw. wenn es nachträgliche Anpassungen (z. B. Änderung der Bewertung von Gebührenordnungspositionen) gab, die bei der Schutzschirmberechnung berücksichtigt wurden, im ursprünglichen HFB jedoch noch nicht.