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Corona-Schutzschirm: Bescheid
Was bedeutet Gesamthonorar und warum stimmt es nicht mit meinen Zahlen aus dem Honorarfestsetzungsbescheid bzw. meines Kontoauszuges überein?
Das Gesamthonorar setzt sich aus Honorarbestandteilen der extrabudgetären und der morbiditätsbedingten Vergütung zusammen. Dabei werden:
1. Ausschließlich Honoraranteile der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berücksichtigt.
Sie finden diese Angabe in Ihrem Honorarfestsetzungsbescheid in der Honorar-Gesamtübersicht (GESABEV) unter dem Punkt „Honorar Gesetzliche Krankenversicherung (Summe)“. Die Honorarbestandteile für „Sonstige Kostenträger“ werden für den Corona-Schutzschirm nicht berücksichtigt.
2. Werte des Vorjahresquartals auf den aktuellen Tätigkeitsumfang umgerechnet
Zur besseren Vergleichbarkeit werden die zur Berechnung herangezogenen Honorare des Vorjahresquartals auf den aktuellen Tätigkeitsumfang umgerechnet. Beispielsweise betrug der Tätigkeitsumfang Ihrer Praxis im 1. Quartal 2020 (Vorjahresquartal) 2,0 und im 1. Quartal 2021 (Hauptquartal) 1,0, so wird das Vergleichshonorar des Vorjahresquartals an den Tätigkeitsumfang von 1,0 im Hauptquartal angepasst.
Beispiel:
Gesamthonorar i. H. v. 50.000 Euro in 2020-1
Tätigkeitsumfang in 2020-1 = 2,0
Tätigkeitsumfang in 2021-1 = 1,0
Das Honorar wird an den aktuellen Tätigkeitsumfang angepasst: 50.000 € / 2,0 * 1,0 = 25.000 € (vgl. S. 2 des Bescheides, Erläuterungen)
3. Nachvergütungen berücksichtigt
Zudem genügt es unter Umständen nicht, die Honorarfestsetzungsbescheide (HFB) miteinander zu vergleichen, bspw. wenn es nachträgliche Anpassungen (z. B. Änderung der Bewertung von Gebührenordnungspositionen) gab, die bei der Schutzschirmberechnung berücksichtigt wurden, im ursprünglichen HFB jedoch noch nicht.
COVID-19-Impfung
Wie viele Impfungen sind notwendig, um als „vollständig geimpft“ zu gelten?
1. zum Erreichen der Basisimmunität sind erforderlich:
Standardimpfung für
- alle Personen ab dem Alter von 18 Jahren bei unvollständiger Basisimmunität (< 3 Antigenkontakte oder ungeimpft)
- gesunde Schwangere jeden Alters bei unvollständiger Basisimmunität:
Impfung mit einem zugelassenen mRNA- oder proteinbasierten COVID-19-Impfstoff mit jeweils von der WHO empfohlener Variantenanpassung, bis die Anzahl der für die Basisimmunität erforderlichen ≥ 3 SARS-CoV-2-Antigenkontakte (davon mindestens 1 Impfung) erreicht ist. Schwangere jeden Alters sollen fehlende Impfstoffdosen erst ab dem 2. Trimenon erhalten.
Bei Personen im Alter von 12 bis unter 30 Jahren und bei Schwangeren soll in der Regel kein Spikevax-Produkt verwendet werden.
2. weitere Auffrischimpfung(en):
Auffrischimpfung für Personen ab dem Alter von 60 Jahren:
- Auffrischimpfung im Herbst jeden Jahres mit einem zugelassenen mRNA- oder proteinbasierten COVID-19-Impfstoff mit jeweils von der WHO empfohlener Variantenanpassung.
Für immungesunde Personen, die im laufenden Jahr eine SARS-CoV-2-Infektion hatten, ist die Impfung in der Regel nicht notwendig.
Wie viele Auffrischimpfungen gegen das Coronavirus sind erforderlich?
Entscheidend für die Indikation sind STIKO-Empfehlung sowie der Wortlaut der SI-RL:
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3548/SI-RL_2024-07-18_iK-2024-08-22.pdf
Bekommen Patient:innen nach einer Auffrischungsimpfung und anschließender Erkrankung eine weitere Auffrischung gegen das Coronavirus?
Nein.
Personen, die nach erfolgter COVID-19-Grundimmunisierung und 1. Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird vorerst keine weitere Auffrischimpfung mit den aktuell verfügbaren COVID-19-Impfstoffen empfohlen.
ABER: Bei Personen mit Immunschwäche, die eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, muss im Einzelfall entschieden werden, wie viele weitere Impfstoffdosen für einen optimalen Schutz notwendig sind. Dies hängt von Art und Ausprägung der Immunschwäche ab. Wer sich nach der COVID-19-Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen) infiziert, kann in der Regel drei Monate nach der Infektion eine Booster-Impfung erhalten.
Ich arbeite in einer Praxis und habe mich nach dreimaliger Impfung mit COVID-19 infiziert. Benötige ich die 4. Impfung (2. Auffrischimpfung)?
Darf ich eine zweite Auffrischimpfung verabreichen?
Ja, bei 60-Jährigen Patient:innen empfiehlt die STIKO die zweite Auffrischimpfung. Dennoch, eine Impfentscheidung ist stets eine individuelle Entscheidung zwischen Ihnen und dem Patienten bzw. der Patientin. In der Aufklärung sind Patient:innen daher explizit auf eine etwaige Abweichung zur STIKO-Empfehlung hinzuweisen.
Bei immungeschwächten Patietn:innen konnten Sie auch bereits zuvor weitere Auffrischimpfungen durchführen.
Gibt es eine spezifische Notfallmedikation für Impfreaktionen nach einer COVID-19-Impfung?
Nein, eine spezifische Notfallmedikation gibt es nicht. Die Behandlung erfolgt symptomatisch und individuell. Anaphylaktische Reaktionen sind äußert selten beschrieben, dennoch sollte das entsprechende Equipment bei Impfungen generell in der Nähe vorhanden sein.
Impfdienste
Wie kann ich mich für Impfdienste in den Berliner Impfzentren und weiteren Impfstellen melden?
Die KV Berlin hat zum 1. März 2022 die ärztliche Besetzung in den Corona-Impfzentren und mobilen Impfteams beendet. Für Impfdienste setzen Sie sich bitte mit der Berliner Hilfsorganisation in Verbindung, die die jeweilige Impfstelle betreibt.
Ärzt:innen, die weiterhin an Impfdiensten interessiert sind, wenden sich hierfür bitte an Frau Rosenbauer von der doctari GmbH (hamburg-city@doctari.de). Die doctari GmbH ist ein vom DRK beauftragter Personaldienstleister, für den Ärzt:innen im Zuge der Arbeitnehmerüberlassung tätig werden können, sofern sie für mindestens 80 Stunden im Monat zur Verfügung stehen.
Behandlung von Patient:innen
Wie kann ich mich über Long-COVID informieren?
Die Anmeldung für das Long-COVID-Netzwerk erfolgt mittels Ihres üblichen Passwortes im geschützten Mitgliederbereich der Website. Zusätzlich zu dieser bilateralen Austauschmöglichkeit werden regelmäßig Online-Netzwerktreffen organisiert. Bei den Treffen werden Fälle vorgestellt und diskutiert. Mehr Informationen zum Long-COVID-Netzwerk der KV Berlin finden Sie auf der Themenseite.
Außerdem gibt es zu Long-COVID eine 10-teilige Online-Fortbildungsreihe der Charité. Weitere Informationen zur Fortbildungsreihe finden Sie hier.