LinkedInInstagramYoutube

Mindestsprechzeiten (TSVG)

Nein, weiterhin müssen bei einem vollen Sitz 25 Wochenstunden als Sprechzeit angeboten werden.

War dieser Artikel hilfreich?

Mindestens 25 Stunden pro Woche bei einem vollen Versorgungsauftrag. Bei einem reduzierten Versorgungsauftrag gelten folgende Mindestzeiten pro Woche für Sprechstunden:

  • dreiviertel: 18,75 Std. (= 18 Std. und 45 Min.)
  • hälftig: 12,5 Std. (= 12 Std. und 30 Min.)
  • viertel: 6,25 Std. (= 6 Std. und 15 Min.) -nur Angestellte-

Weitere Informationen zu den Regelungen im Zusammenhang mit dem TSVG finden Sie auf der Themenseite.

War dieser Artikel hilfreich?

Stammdaten

Mit der Eintragung in das Arztregister wird noch keine Lebenslange Arztnummer ( LANR) vergeben. Sie bekommen zunächst eine Eintragungsnummer (ENR). Die LANR wird erst mit Aufnahme einer vertragsärztlichen / kassenärztlichen Tätigkeit in Anstellung oder eigener Zulassung vergeben. Diese Vergabe erfolgt automatisch und wird entweder der/dem Arbeitgeber:in direkt oder bei Zulassung der/dem Zugelassenen zugeschickt.

War dieser Artikel hilfreich?

Warteliste

Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Platz auf der Warteliste wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail (arztregister@kvberlin.de) an das Arztregister der KV Berlin. Die Informationen zu den Sprechzeiten und Telefonnummern finden Sie hier.

War dieser Artikel hilfreich?