Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Mindestsprechzeiten (TSVG)
Wird sich die Anzahl der wöchentlichen Präsenzstunden in der Praxis mit dem Wegfall der Neupatientenregelung verändern?
In welchem Umfang müssen Sprechstunden nach dem TSVG angeboten werden?
Mindestens 25 Stunden pro Woche bei einem vollen Versorgungsauftrag. Bei einem reduzierten Versorgungsauftrag gelten folgende Mindestzeiten pro Woche für Sprechstunden:
- dreiviertel: 18,75 Std. (= 18 Std. und 45 Min.)
- hälftig: 12,5 Std. (= 12 Std. und 30 Min.)
- viertel: 6,25 Std. (= 6 Std. und 15 Min.) -nur Angestellte-
Weitere Informationen zu den Regelungen im Zusammenhang mit dem TSVG finden Sie auf der Themenseite.
Stammdaten
Wann bekomme ich meine Lebenslange Arztnummer (LANR)?
Mit der Eintragung in das Arztregister wird noch keine Lebenslange Arztnummer ( LANR) vergeben. Sie bekommen zunächst eine Eintragungsnummer (ENR). Die LANR wird erst mit Aufnahme einer vertragsärztlichen / kassenärztlichen Tätigkeit in Anstellung oder eigener Zulassung vergeben. Diese Vergabe erfolgt automatisch und wird entweder der/dem Arbeitgeber:in direkt oder bei Zulassung der/dem Zugelassenen zugeschickt.
Warteliste
Wo kann ich mich über meine Eintragung auf der Warteliste für eine Zulassung informieren?
Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Platz auf der Warteliste wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail (arztregister@kvberlin.de) an das Arztregister der KV Berlin. Die Informationen zu den Sprechzeiten und Telefonnummern finden Sie hier.