Die im Zentrallager des Bundes verfügbaren und ausgelieferten Chargen des an die Omikron-Variante BA.4-5 angepasste COVID-19-Impfstoff Corminaty sind nur noch bis zum 29. Februar haltbar.
Europäische Kommission: COVID-19-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna für Säuglinge und Kleinkinder zugelassen; BA.4/BA.5-Impfstoff von Moderna erhält Zulassung für Auffrischimpfung.
Die STIKO hat ihre allgemeinen Impfempfehlungen angepasst und empfiehlt COVID-19-Impfungen für Personen ab 18. Der Beschluss des G-BA zur Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie steht aber noch aus.
Die KV Berlin hat sich mit den Berliner Krankenkassen geeinigt: Die COVID-19-Impfung ist rückwirkend zum 8. April 2023 Kassenleistung und die Vergütung für die Grippeschutzimpfung wird angehoben.
Praxen können die an die Omikron-Variante BA.1 angepassten Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna bestellen. Eine Übersicht zeigt, wie sich die Impfstoffe von den bisherigen unterscheiden.
…Nach Auslaufen der Coronavirus-Impfverordnung hat der Bund Details zur Schutzimpfung sowie zur Präexpositionsprophylaxe in der COVID-19-Vorsorgeverordnung festgelegt.
Newsletter, Praxisinformationsdienst Sonderausgabe (Sonder-PID) 06.08.2021: Blitzumfrage zu verfallendem Impfstoff in den Praxen – Bitte nehmen Sie teil
Für Auffrischimpfungen mit einem an die Omikronvarianten angepassten COVID-19-Impstoff von BioNTech/Pfizer und Moderna gibt es ab 1. Oktober eigene Pseudo-GOP.
2. Änderungsvereinbarung vom 03.12.2020 zur Vereinbarung vom 17.11.2005 zur Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung auf dem Gebiet der Rheumatologie mit AOK, gültig ab 01.10.2020
… des Post-COVID-Netzwerks der Charité.
Zusätzlich zu ihrer Steueridentifikationsnummer sollten Ärzt:innen bei der kommenden Abrechnung nach Coronavirus-Testverordnung (1. bis 7. Mai) ihr Geburtsdatum angeben. Ohne Eingabe des Geburtsdatums können die Abrechnungsdaten nicht abgesendet werden. Bei…
… kommt ein neues Quartal hinzu.
Der Honorarbericht steht auch weiterhin quartalsweise als PDF zur Verfügung.
Mit Verlängerung der Coronavirus-Impfverordnung hat das Bundesgesundheitsministerium den Dokumentationsaufwand verschärft. Impfende Praxen müssen bei der täglichen Dokumentation…
Die noch im Zentrallager des Bundes gelagerten Chargen sind nur noch bis 30. November haltbar. Zudem wird die Zulassung auf Antrag des pharmazeutischen Unternehmens zum 1. Dezember 2023 widerrufen.
Der Bewertungsausschuss hat Änderungen im EBM beschlossen, unter anderem die Verlängerung der Übergangsregelung beim Verfahren der PSMA-Positronenemissionstomographie (PET).