Vertrag vom 15.03.2022 über die Rahmenbedingungen eines Strukturfonds und zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes für das Vertragsgebiet Berlin, gültig vom 01.01.-31.12.2022
Vertrag vom 24.02.2022 zwischen der KV Berlin und dem Land Berlin gemäß § 75 Abs. 6 SGB V über die ambulante ärztliche Versorgung von Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine mit Anspruch auf medizinische Leistungen nach §§ 4, 6 AsylbLG, gültig ab 24.02.2022
Vergütungsvereinbarung vom 18.12.2015 über die Versorgung, Abrechnung und Vergütung von Leistungen der auftragsweise versorgten Personen nach § 264 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 SGB V mit der AOK Nordost, gültig ab 01.01.2016
Vergütungsvereinbarung vom 14.02.2022 über die Bereiche Zwischenstaatliches Auslandsabkommen und Bundesbehandlungsscheine mit der AOK Nordost, gültig vom 01.01. bis 31.12.2022
Vergütungsvereinbarung vom 24.01.2023 über die Bereiche Zwischenstaatliches Auslandsabkommen und Bundesbehandlungsscheine mit der AOK Nordost, gültig vom 01.01. bis 31.12.2023
Vergütungsvereinbarung vom 21.12.2015 über die Versorgung, Abrechnung und Vergütung von Leistungen der auftragsweise versorgten Personen nach § 264 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 SGB V mit der BKK VBU, gültig ab 01.01.2016
Vergütungsvereinbarung vom 21.12.2015 über die Versorgung, Abrechnung und Vergütung von Leistungen der auftragsweise versorgten Personen nach § 264 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 SGB V mit der DAK Gesundheit, gültig ab 01.01.2016
Vergütungsvereinbarung vom 21.12.2015 über die Versorgung, Abrechnung und Vergütung von Leistungen der auftragsweise versorgten Personen nach § 264 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 SGB V mit der Siemens-BKK, gültig ab 01.01.2016
Vertrag vom 29.11.2012 für Leistungen im Rahmen einer augenärztlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kleinkindern/Kindern nach § 73c SGB V mit IKK; gültig ab 01.01.2013
Sind Praxen in besonderem Maße von gestiegenen Energiepreisen betroffen, können sie bis zum 31. Mai eine Kostenerstattung für das 1. Quartal 2023 im Online-Portal der KV Berlin beantragen.
Vorerst ist es nur möglich Anträge auf Neufestsetzung des Praxis-Euro-Volumens (PEV) für das Jahr 2022 zu stellen. Anträge für das Jahr 2023 können erst mit dem Vorliegen des Honorarverteilungsmaßstabes 2023 und nach der Budgetzuweisung für das 1. Quartal 2023 gestellt werden.
Sie können…
In bestimmten Fällen können Praxen eine Neufestsetzung ihres Budgets beantragen. Die dafür geltende Verwaltungsrichtlinie wurde angepasst und ist jetzt auf der Website der KV Berlin einsehbar.
Wenn Menschen mit Behinderung eine Krankenhausbegleitung benötigen, erhalten Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen ab dem 1. Juli 2023 eine Vergütung für die Ausstellung einer formlosen Bescheinigung.
Besteht bei Patient:innen eine Absonderungspflicht, kann bei Ausstellung einer telefonischen AU mit anschließendem Postversand die Kostenpauschale 40128 abgerechnet werden.
Die KV Berlin hat sich mit den Berliner Krankenkassen geeinigt: Die COVID-19-Impfung ist rückwirkend zum 8. April 2023 Kassenleistung und die Vergütung für die Grippeschutzimpfung wird angehoben.
Welche Rolle spielt die Qualität der Praxisverwaltungssysteme und die IT-Betreuung durch die Softwarehäuser, wenn es um das Voranschreiten der Digitalisierung in den Praxen geht? Dieser Frage möchte das Ärztenetzwerk Berlin in Unterstützung mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche…