Dr. Gabriela Stempor und Dr. Kerstin Zeise bilden den Vorsitz der 16. Vertreterversammlung. Sie wurden von den VV-Mitgliedern der KV Berlin am 27. April 2023 gewählt.
Wegen einer Cyberattacke auf den IT-Dienstleister BITMARCK konnten seit Montag viele AU-Daten nicht an Krankenkassen versendet werden. Praxen sollten in diesen Fällen die AU-Daten erneut versenden.
Die Verträge zu den Früherkennungsuntersuchungen U10, U11, J2 mit der Knappschaft wurden zum 1. April aktualisiert und die Vergütung für an den Verträgen teilnehmende Ärzt:innen wurde angehoben.
Die Publikation der KBV soll Ärzt:innen beim Einsatz von Laboruntersuchungen zur Basisdiagnostik und weiterführenden Diagnostik bei Verdacht auf Eisenmangel unterstützen.
Frauen sollen künftig früh in der Schwangerschaft auf Hepatitis B getestet werden. Der Mutterpass wird entsprechend angepasst, aktuelle Versionen behalten ihre Gültigkeit.
Nach Auslaufen der Coronavirus-Impfverordnung hat der Bund Details zur Schutzimpfung sowie zur Präexpositionsprophylaxe in der COVID-19-Vorsorgeverordnung festgelegt.
Arztpraxen mit hohem Energieverbrauch können sich für 2023 Kosten für zusätzliche Stromkosten erstatten lassen. Die KV Berlin erarbeitet derzeit ein entsprechendes Antragsverfahren.
Auch in der hausarztzentrierten Versorgung erhalten Hausärzt:innen einen Zuschlag von 15 Euro, wenn sie dringende Termine an Fachärzt:innen vermitteln.
Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat die Vergütung der Psychotherapie angepasst und die Bewertung der Leistungen rückwirkend zum 1. Juli 2022 angehoben.
Änderungen im EBM betreffen die ärztlichen Leistungen der Radiosynoviorthese, die Glukosemessung mit Real-Time-Messgeräten sowie die Infusionstherapie mit Roctavian bei schwerer Hämophilie.
Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat drei herausragende Modelle der ambulanten Versorgung mit dem Titel „Ausgezeichnete Gesundheit 2023“ prämiert – darunter auch die KV Berlin in der Kategorie „Versorgung akut" für ihre effektive und effiziente…
Ab dem 1. April ist die Ausstellung einer Telefon-AU nur noch möglich, wenn eine Pflicht oder Empfehlung zur Absonderung besteht. Auch weitere Corona-Sonderregelungen enden.
Aufgrund der noch zu geringen Bestellzahlen ruft das Paul-Ehrlich-Institut die Arztpraxen erneut zur Vorbestellung des Grippeimpfstoffs für die Saison 2023/2024 auf.
Für die digitale Anwendung „Invirto“ bei Angststörungen gibt es ab 1. April eine neue Leistung im EBM. Eine Vergütung wurde außerdem für die App „elona therapy Depression“ im MBV-Ä festgelegt.
Die Hochfrequenzablation mittels Netzelektrode bei Menorrhagien wird zum 1. April als neues Operationsverfahren in den EBM aufgenommen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.