Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Terminmeldung
Können Psychotherapeut:innen Videosprechstundentermine über den Terminservice einstellen?
Psychotherapeut:innen ist es nicht möglich Videosprechstundentermine über den Terminservice bzw. die TSS für Patient:innen freizugeben. Videogestützte Therapiesitzungen erfordern einen unmittelbaren persönlichen Erstkontakt zwischen Psychotherapeut:in und Patient:in (§ 17 Anlage 1 BMV-Ä, Abs. 2 und 3).
Kann ich im 116117 Terminservice Termine für spezielle Patientengruppen bzw. Untersuchungen anbieten?
Ja. Nutzen Sie hierfür die Möglichkeit der Terminprofilanpassung des 116117 Terminservices sowie das Erstellen manueller Terminprofile. Entsprechende Anleitungen finden Sie unter: https://praxis.116117-termine.de/
Wie kann ich als Praxis selbst Termine im 116117 Terminservice einpflegen?
Bitte nutzen Sie hierfür die Terminverwaltungssoftware des 116117 Terminservices. Detaillierte Hinweise zur Nutzung finden Sie unter https://praxis.116117-termine.de.
Wie melden Praxen Termine an die Terminservicestelle?
Am einfachsten nutzen Praxen hierfür den eTerminservice. Diesen erreichen Sie im Sicheren Netz der KVen (SNK) über das Online-Portal der KV Berlin unter "Anwendungen der KBV" > „eTerminservice“.
Eine Anleitung zur Nutzung des eTerminservice finden Sie hier.
Wenn Sie selbst keinen Zugang zum eTerminservice haben, können Sie der Terminservicestelle Ihre Termine auch per Meldebogen melden. Die TSS stellt dann für Sie die Termine im eTS ein. Die Meldebögen finden sie hier.
Gilt die Meldepflicht für Termine an die Terminservicestelle (TSS) pro Praxis oder pro Person (beispielsweise für Jobsharer)?
Es gilt die Meldepflicht pro Person und Versorgungsauftrag. Jobsharer-Praxen teilen sich einen Versorgungsauftrag, daher kann in diesem Fall auch nur eine Person die geforderten Termine melden. Welche Fachgruppen wie viele Termine melden müssen, ist hier gelistet.
Weitere Informationen zum Terminservice der KV Berlin finden Sie hier.
Wer muss Termine an die Terminservicestelle melden?
Mit dem Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sind Vertragsärzt:innen sowie Vertragspsychotherapeut:innen verpflichtet, Termine für die Terminservicestelle (TSS) zur Verfügung zu stellen (§ 75 Abs. 1b Satz 20 SGB V).
Die KV Berlin ermittelt in jedem Quartal, wie hoch der Bedarf pro Fachgruppe ist. Die jeweils aktuelle Liste, wie viele Termine pro Versorgungsauftrag zu melden sind, ist hier einzusehen. Bei den aufgeführten Fachgruppen übersteigt die Nachfrage das derzeitige Angebot.
Fachgruppen, die im Moment nicht gelistet sind, sind gebeten, weiterhin Termine im praktizierten Umfang zu melden. Sonst besteht die Gefahr, dass auch in anderen Fachgruppen die Meldepflicht von der KV durchgesetzt werden muss.
Weitere Informationen zum Terminservice der KV Berlin finden Sie hier.
Wie lange müssen die gemeldeten Termine für die Terminservicestelle (TSS) freigehalten werden?
Dies kann je Termin(-serie) individuell festgelegt werden. Standardwert ist zwei Tage. Wenn der „Minimale Buchungsabstand" nicht individuell angepasst wird, bedeutet das: Angebotene Termine, die zwei Tage vor dem Termindatum noch nicht von der Terminservicestelle gebucht wurden, können von der Praxis anderweitig vergeben werden.
Weitere Informationen zum Terminservice der KV Berlin finden Sie hier.