Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Terminservicestelle
Werden Patient:innen darauf aufmerksam gemacht, einen gebuchten Termin in der Praxis zu bestätigen?
Ja, bei telefonischer Terminvermittlung erhalten die Patient:innen durch die Mitarbeitenden in der TSS einen entsprechenden Hinweis.
Wenn Patient:innen bei Selbstbuchung der Termine die Praxisdaten nicht über den Vermittlungscode abrufen, erfolgt kein Hinweis. Auch, wenn Praxen keine entsprechenden schriftlichen Hinweise im 116117 Terminservice unter ihren Praxisdaten hinterlegt haben, erfolgt kein Hinweis.
Wie Sie die Praxishinweise im 116117 Terminservice anpassen, finden unter: https://praxis.116117-termine.de/
Wie und wo kann ich dokumentieren, dass TSS-Patient:innen nicht zum gebuchten Termin erschienen sind?
Nutzen Sie dazu bitte den 116117 Terminservice. Eine entsprechende Anleitung für den Umgang mit sog. „No-Shows" finden Sie unter: https://praxis.116117-termine.de/hilfe
Woher kann ich die Vermittlungscodes beziehen?
Sie haben die Möglichkeit, sich die Vermittlungscodes im eTerminservice selbst zu erstellen. Einige PVS-Systeme können die Codes auch selbst generieren und direkt auf Muster 6 bzw. das PTV 11-Formular aufdrucken. Bitte erfragen Sie dies bei ihrem jeweiligen Softwarehersteller. Weitere Informationen finden Sie unter: https://praxis.116117-termine.de/hilfe.
Bitte beachten Sie, dass die Terminservicestelle der KV Berlin keine Vermittlungscodes an Praxen versendet.
Terminmeldung
Können Psychotherapeut:innen Videosprechstundentermine über den Terminservice einstellen?
Psychotherapeut:innen ist es nicht möglich Videosprechstundentermine über den Terminservice bzw. die TSS für Patient:innen freizugeben. Videogestützte Therapiesitzungen erfordern einen unmittelbaren persönlichen Erstkontakt zwischen Psychotherapeut:in und Patient:in (§ 17 Anlage 1 BMV-Ä, Abs. 2 und 3).
Kann ich im 116117 Terminservice Termine für spezielle Patientengruppen bzw. Untersuchungen anbieten?
Ja. Nutzen Sie hierfür die Möglichkeit der Terminprofilanpassung des 116117 Terminservices sowie das Erstellen manueller Terminprofile. Entsprechende Anleitungen finden Sie unter: https://praxis.116117-termine.de/
Wie kann ich als Praxis selbst Termine im 116117 Terminservice einpflegen?
Bitte nutzen Sie hierfür die Terminverwaltungssoftware des 116117 Terminservices. Detaillierte Hinweise zur Nutzung finden Sie unter https://praxis.116117-termine.de.
Wie melden Praxen Termine an die Terminservicestelle?
Am einfachsten nutzen Praxen hierfür den eTerminservice. Diesen erreichen Sie im Sicheren Netz der KVen (SNK) über das Online-Portal der KV Berlin unter "Anwendungen der KBV" > „eTerminservice“.
Eine Anleitung zur Nutzung des eTerminservice finden Sie hier.
Wenn Sie selbst keinen Zugang zum eTerminservice haben, können Sie der Terminservicestelle Ihre Termine auch per Meldebogen melden. Die TSS stellt dann für Sie die Termine im eTS ein. Die Meldebögen finden sie hier.
Gilt die Meldepflicht für Termine an die Terminservicestelle (TSS) pro Praxis oder pro Person (beispielsweise für Jobsharer)?
Es gilt die Meldepflicht pro Person und Versorgungsauftrag. Jobsharer-Praxen teilen sich einen Versorgungsauftrag, daher kann in diesem Fall auch nur eine Person die geforderten Termine melden. Welche Fachgruppen wie viele Termine melden müssen, ist hier gelistet.
Weitere Informationen zum Terminservice der KV Berlin finden Sie hier.
Wer muss Termine an die Terminservicestelle melden?
Mit dem Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) sind Vertragsärzt:innen sowie Vertragspsychotherapeut:innen verpflichtet, Termine für die Terminservicestelle (TSS) zur Verfügung zu stellen (§ 75 Abs. 1b Satz 20 SGB V).
Die KV Berlin ermittelt in jedem Quartal, wie hoch der Bedarf pro Fachgruppe ist. Die jeweils aktuelle Liste, wie viele Termine pro Versorgungsauftrag zu melden sind, ist hier einzusehen. Bei den aufgeführten Fachgruppen übersteigt die Nachfrage das derzeitige Angebot.
Fachgruppen, die im Moment nicht gelistet sind, sind gebeten, weiterhin Termine im praktizierten Umfang zu melden. Sonst besteht die Gefahr, dass auch in anderen Fachgruppen die Meldepflicht von der KV durchgesetzt werden muss.
Weitere Informationen zum Terminservice der KV Berlin finden Sie hier.
Wie lange müssen die gemeldeten Termine für die Terminservicestelle (TSS) freigehalten werden?
Dies kann je Termin(-serie) individuell festgelegt werden. Standardwert ist zwei Tage. Wenn der „Minimale Buchungsabstand" nicht individuell angepasst wird, bedeutet das: Angebotene Termine, die zwei Tage vor dem Termindatum noch nicht von der Terminservicestelle gebucht wurden, können von der Praxis anderweitig vergeben werden.
Weitere Informationen zum Terminservice der KV Berlin finden Sie hier.
Terminvermittlung
Können Bestandpatient:innen meiner Praxis einen Akuttermin über die TSS bei uns buchen?
Gilt ein psychotherapeutisches Erstgespräch (PT-Sprechstunde) als Akuttermin mit einem 200%igem Zuschlag?
Wie lange ist der Vermittlungscode gültig? Gibt es eine zeitliche Begrenzung?
Die Vermittlungscodes sind per se unbegrenzt gültig. Nach Eingabe des Codes (Aktivierung) im 116117 Terminservice, in Kombination mit einer erfolglosen Terminsuche, verliert der Code nach 7 Tagen seine Gültigkeit. Wird ein gebuchter Termin über den 116117 Terminservice abgesagt, behält dieser für den Termin verwendete Code seine unbegrenzte Gültigkeit. Führen die Patient:innen eine zweimalige Terminabsage für einen Code durch, verliert dieser seine Gültigkeit.
Darf ich als Psychotherapeut:in einen Vermittlungscode ausstellen?
Ist die Eingabe des Vermittlungscodes der Terminservicestelle wirklich verpflichtend und wie wird das überprüft?
Nein, die Eingabe des Vermittlungscodes ist aktuell nicht verpflichtend. Die Eingabe des Codes erfolgt über das Feldkennungsfenster 4114 – dieses gilt als Kann-Feld. Die Eingabe des Codes in Ihrem Praxisverwaltungssystem erleichtert Ihnen die Abrechnung, denn der Code enthält terminrelevante Daten, welche durch das Praxisverwaltungssystem ausgelesen werden können.
Was ist der Unterschied zwischen „dringend“ und „akut“ im Rahmen des eTerminservice (eTS)?
„Akut“ bedeutet, dass der Beginn der Behandlung sofort, spätestens am Folgetag der Feststellung erfolgen muss. Hierbei hat sich nach Anruf bei der 116117 und anschließender medizinischer Ersteinschätzung durch SmED (Standardisierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland) eine besondere Dringlichkeit mit einer ärztlichen Versorgung spätestens am Folgetag ergeben.
„Dringlich“ bedeutet, dass von behandelnden Ärzt:innen eine dringende Behandlungsbedürftigkeit festgestellt wurde. Die Terminvermittlung kann als Hausarztvermittlungsfall (HA-Vermittlungsfall) oder mit einer üblichen Überweisung plus Vermittlungscode, der die Dringlichkeit bestätigt, erfolgen (TSS-Terminfälle). Der HA-Vermittlungsfall kann nur von Hausärzt:innen ausgelöst werden, TSS-Terminfälle auch von anderen Fachgruppen. Bei einer Überweisung mit einem Vermittlungscode hat die Terminservicestelle der KV (TSS) innerhalb einer Woche (Wochenfrist) einen Termin zu vermitteln, der nach Ablauf der Wochenfrist innerhalb von 4 Wochen (also 35 Tagen) liegt.
Welche Zeiträume gelten für die Vermittlung von Patient:innen durch die Terminservicestelle?
Die Terminservicestelle soll Patient:innen grundsätzlich innerhalb einer Woche zu Hausärzt:innen, Fachärzt:innen sowie Psychotherapeut:innen vermitteln.
Vermittlung zu | Überweisung/Code | Zeitraum |
Hausärzt:innen Kinder- und Jugendärzt:innen (inkl. U-Untersuchungen) | nein | 5 Wochen |
Fachärzt:innen | ja (Ausnahme: Augenärzt:innen sowie Gynäkolog:innen) | 5 Wochen |
Psychotherapeut:innen | nein: für Psychotherapeutische Sprechstunde ja: für Akutbehandlung (PTV 11) ja: für Probatorik (PTV 11) | 5 Wochen |
Weitere Informationen zum Terminservice der KV Berlin finden Sie hier.
Warum zahlt die KV kein Ausfallhonorar, wenn über die Terminservicestelle gebuchte Patient:innen nicht erscheinen?
Kann die Terminservicestelle in eine definierte Auftragsleistung vermitteln?
Nein. Aufgabe der Terminservicestelle (TSS) ist die Vermittlung von Psychotherapie- sowie Haus-/Facharztterminen. Eine direkte Vermittlung in eine konkrete Auftragsleistung ist nicht möglich. Die TSS wird den Patient:innen anderweitige Hilfestellungen zur Verfügung stellen.
Wie werden Patient:innen richtig in die Psychotherapie überwiesen?
Für ein Psychotherapeutisches Erstgespräch, für das im Rahmen des Terminservice (TSS) der KV Berlin ein Termin vermittelt wird, muss keine Überweisung ausgestellt werden und es wird insbesondere kein Vermittlungscode benötigt.
In der Psychotherapeutischen Sprechstunde entscheidet dann allein die/der einschätzende Therapeut:in über die Dringlichkeit der weiteren psychotherapeutischen Behandlung und vermerkt die Empfehlung auf dem Formular PTV11, hier wird dann gegebenenfalls codiert.
Diese Empfehlung ist die Grundlage für die Vermittlung in die weiterführende psychotherapeutische Behandlung im Rahmen einer Akutbehandlung oder von Probatorischen Sitzungen, welche von der TSS nur im Anschluss an eine Psychotherapeutische Sprechstunde vermittelt werden können.
Weitere Informationen zum Terminservice der KV Berlin finden Sie hier.