Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
RLV/QZV
Wie ist die Fallzahlzuwachsbegrenzung in den schlechter versorgten KV-Bezirken geregelt?
Bleibt es dabei, dass man die Fallzahl pro Quartal jährlich lediglich um zwei Prozent zum Fachgruppendurchschnitt steigern kann͍?
Wie wird der Kooperationszuschlag in Berufsausübungsgemeinschaften/MVZ berücksichtigt?
Zur angemessenen Berücksichtigung der kooperativen Behandlung von Patient:innen in dafür gebildeten Versorgungsformen wird das zu erwartende praxisbezogene RLV und QVZ je Versorgungsbereich durch einen prozentualen Zuschlag erhöht und dieser mit 80 % auf das RLV und QZV angerechnet. Die genaue Berechnung können Sie Ihrem RLV/QZV-Bescheid entnehmen.
Bekomme ich ein QZV automatisch, wenn ich für die entsprechende Leistung eine Abrechnungsgenehmigung erhalten habe?
Ein QZV wird automatisch erst nach einem Jahr berücksichtigt, wenn wir anhand Ihrer Abrechnung erkennen können, dass Sie die entsprechenden Gebührenordnungspositionen (GOP) auch abgerechnet haben.
Für eine sofortige Berücksichtigung ab Genehmigungsbescheid müssen Sie im Online-Portal einen Antrag stellen, unter dem Menüpunkt "Meldungen / Anträge an die KV"→ „Anträge RLV/QZV ab I-2023“.
Wie erfahre ich meinen RLV- Fachgruppendurchschnitt?
Die RLV- Fachgruppendurchschnitte sind sowohl in Ihrem RLV-Bescheid und als auch auf der KV-Website aufgeführt.
Hat nach neuem Honorarverteilungsmaßstab (HVM) ab 2023 die Teilnahme an einem ASV-Vertrag eine Auswirkung auf die Bemessung des RLV?
Wie werden Leistungen bezahlt, wenn unser RLV/QZV ausgeschöpft ist?
Änderung Praxisbudget (RLV/QZV)
Gibt es eine Frist, um einen Antrag auf Anpassung meines Praxisbudgets (RLV) zu stellen?
Ich habe einen Antrag auf Anpassung meines Praxisbudgets (RLV/QZV) gestellt. Wie erfahre ich den Bearbeitungsstand?
Wo kann ich meinen gestellten Antrag auf Anpassung des Praxisbudgets oder die Eingangsbestätigungen im Online-Portal einsehen?
Im Online-Portal erreichen Sie über den Menüpunkt "Meldungen / Anträge an die KV"→ „Anträge BEV/ZEV bis IV-2022 bzw. Anträge RLV/QZV ab I-2023“ eine Übersichtseite. Dort finden Sie Ihre gestellten Anträge auf Anpassung des Praxis-Euro-Volumens/Regelleistungsvolumens und die Eingangsbestätigungen chronologisch aufgelistet. Sobald Sie Ihren digitalen Antrag abgeschickt haben, sehen Sie dort eine Eingangsbestätigung im PDF-Format. Die Eingangsbestätigung können Sie mit dem Info-Icon in der Antragsübersicht abrufen, abspeichern und ausdrucken.
Ich möchte einen Antrag auf Anpassung des Praxisbudgets (RLV/PEV) stellen, jedoch ist mein Antragsgrund nicht im Online-Portal aufgeführt. Was ist zu tun?
Bitte richten Sie in diesem Fall Ihren Antrag nebst der Begründung und ggf. Nachweisen formlos in Schriftform an :
Per Brief:
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Abrechnung 2 / Praxisbudget und Mengensteuerung
Masurenallee 6a
14057 Berlin
Per Telefax:
zentral oder Abrechnung 2
030 / 31 003 - 380 030 / 31 003 - 374
per E-Mail*:
zentral
kvbe@kvberlin.de
Aus welchen Gründen heraus kann ich Anträge auf Anpassung des Praxisbudgets im Online-Portal stellen?
Vorerst ist es nur möglich Anträge auf Neufestsetzung des Praxis-Euro-Volumens (PEV) für das Jahr 2022 zu stellen. Anträge für das Jahr 2023 können erst mit dem Vorliegen des Honorarverteilungsmaßstabes 2023 und nach der Budgetzuweisung für das 1. Quartal 2023 gestellt werden.
Sie können digitale Anträge stellen:
- wenn Sie eine Erhöhung des Praxisbudgets (Basis-Euro-Volumen, Zusatz-Euro-Volumen) benötigen, weil Sie eine erhöhte Anzahl Versicherter im Antragsquartal versorgt oder in Ihrem Basisquartal (4/2021) ein zu niedriges RLV/QZV zugewiesen wurde;
- wenn Sie eine neue Genehmigung für ein neues Zusatz-Euro-Volumen (ZEV) haben;
- wenn in Ihrer Praxis eine besondere Spezialisierung bzw. eine Praxisbesonderheit vorliegt.
Fällt ihr Antragsgrund nicht hierunter, ist keine Antragsstellung über das Online-Portal möglich. Bitte stellen Sie den Antrag schriftlich (siehe FAQ 1428).
Wer kann Anträge auf Anpassung des Praxisbudgets stellen?
Anträge auf Neufestsetzung Ihres Praxisbudgets (RLV/PEV) können
- niedergelassene und ermächtigte Ärzt:innen,
- bei angestellten Ärzt:innen der anstellende Arzt / die anstellende Ärztin,
- bei MVZ, Einrichtungen nach § 400 Abs. 2 SGB V und anderen ärztlich geleiteten Einrichtungen die ärztlichen Leiter:innen bzw. der Vertretungsberechtigte
stellen. Daher ist die Antragstellung im Online-Portal nur im Chef-Modus möglich. Um im Online-Portal in den Chef-Modus zu gelangen, melden Sie sich bitte über den Menüpunkt "Profil/Chef-Modus" mit Ihrer Chef-PIN (siehe FAQ 1424) an.
Wo kann ich bei der KV Berlin einen Antrag auf Anpassung des Praxisbudgets (PEV/RLV) stellen?
Anträge zur Erhöhung Ihres Praxisbudgets bzw. zur Anpassung Ihres Praxis-EURO-Volumens (PEV)/Regelleistungsvolumens (RLV) stellen Sie über das Online-Portal der KV Berlin unter dem Menüpunkt "Meldungen / Anträge an die KV"→ „Anträge BEV/ZEV bis IV-2022 bzw. Anträge RLV/QZV ab I-2023“. Das Online-Portal erreichen Sie mit normalen Internetanschluss, indem Sie sich auf der Website der KV Berlin in den Mitgliederbereich einloggen. Anschließend wechseln Sie im Online-Portal mit der Eingabe Ihrer Chef-Pin (siehe FAQ 1424) in den Chef-Modus.
Budgetzuweisung
Darf ich immer auf den Fachgruppendurchschnitt wachsen oder nur 3 Jahre lang?
Ein Wachstum auf den Fachgruppendurchschnitt ist generell immer möglich. Für Altpraxen erfolgt die Berücksichtigung allerdings erst ein Jahr später. Bei den nach den Regelungen des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) als Jungpraxen geltenden Praxen wird die Erhöhung der Fallzahl noch im gleichen Quartal im Honorarfestsetzungsbescheid (HFB) berücksichtigt.
Ich bin neu zugelassen. Wann erhalte ich meine Praxisbudget-Zuweisung (RLV)?
Können Sie meine RLV-Zuweisung noch einmal auf Richtigkeit überprüfen?
Nein. Die KV Berlin weist Ihnen das RLV nach Maßgabe des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM), basierend auf den Vorgaben des (Erweiterten) Bewertungsausschusses zu.
Den aktuellen HVM finden Sie hier.
Sollten Sie die korrekte Zuweisung anzweifeln, müssen Sie die im Rechtsbehelf (auf der letzten Seite des Bescheides) genannten Rechtsmittel einlegen.
Sind die Fallzahlen für das Praxisbudget (RLV/PEV) wirtschaftlich relevant?
Ja, bei der Bildung Ihres Regelleistungsvolumens werden die RLV-relevanten Fallzahlen des Vorjahresquartals berücksichtigt. Dies gilt nicht im Jahr 2022 für das PEV.
Generell jedoch muss die KV Berlin prüfen, ob der Versorgungsauftrag erbracht wurde. Das kann anhand des Leistungsbedarfes und der erbrachten Fallzahl erfolgen. Über die Fallzahlen wird außerdem ermittelt, in wieweit sich der Kooperationsgrad zum Vorjahresquartal geändert hat.
Warum habe ich meinen Bescheid über das Praxisbudget (RLV) noch nicht erhalten?
Wenn es Veränderungen in Ihrer Praxis gab, hat das ggf. eine Neuberechnung des Praxisbudgets zur Folge. Dadurch erfolgt die Zusendung des Bescheides in dem jeweils aktuellem Quartal zu einem späteren Zeitpunkt, wird aber auf keinen Fall vergessen. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen ab.
Wann erhalte ich meine Praxisbudget-Zuweisung (RLV)?
Ist es möglich einen Antrag auf Erhöhung des Regelleistungsvolumen (RLV) für mehrere Ärzt:innen zusammen zu stellen?
Übergangs-HVM 2022
Wird es nach dem Übergangs-HVM im Jahr 2023 weiterhin eine Budgetierung geben?
HVM 2024
Wieviel Prozent der Fälledarf ich als offene Sprechstunde abrechnen? 17,5 Prozent generell, oder richtet sich der Wert nach dem Vorjahresquartal plus drei Prozent?
Nein, bis zu 17,5 Prozent der Behandlungsfälle können als offenen Sprechstunde abgerechnet werden. Soweit auf der Fachgruppenebene die abgerechnete Leistungsmenge in der offenen Sprechstunde um mehr als drei Prozent zum Vorjahresquartal gesteigert wird, wird auf der Arztgruppenebene eine Bereinigung erfolgen. Diese Bereinigung kann ein Jahresquartal später zu niedrigeren RLV-Fallwerten führen.
Ist eine Steigerung des RLV bis zum Fachgruppendurchschnitt weiterhin möglich?
Sind extrabudgetäre Leistungen von der HVM-Anpassung betroffen?
Wie hoch wäre der Fallwert vor der Zehn-Prozent-Reduktion und Neuberechnung gewesen, warum ist dieser auf dem Bescheid nicht ausgewiesen?
Die Fallwerte können der Übersicht je Quartal und Arztgruppe entnommen werden.
Wird die RLV-Patientenzahl um zehn Prozent auf der Basis der individuellen Praxisfallzahl gekürzt oder auf Basis des Fachgruppendurchschnittswertes?
Haben die beschlossenen HVM-Änderungen Einfluss auf das Jobsharing in meiner Praxis?
Was passiert mit der Vergütung, wenn ich nicht weniger Patient:innen behandle?
Entscheidend ist, ob Sie Ihr Budget überschreiten. Die Überschreitung des Budgets richtet sich allein nach den abgerechneten Leistungen. Für die Bemessung des Budgets ist die zugewiesene RLV-Fallzahl des Vorjahresquartals und die abgerechnete RLV-Fallzahl des aktuellen Quartals relevant. Wichtig ist, dass die abgerechnete RLV-Fallzahl in der Praxis immer möglichst konstant bleiben sollte.
Bitte beachten Sie: Leistungen oberhalb des Budgets werden nur mit einer sogenannten Restquote vergütet. Mit Wirkung zum 1. Januar 2024 wurden die bereitgestellten Finanzmittel für diese Restquote abgesenkt. Entsprechend werden Leistungen oberhalb des Budgets sehr niedrig vergütet, in der Regel zu zehn Prozent bis 20 Prozent des Orientierungspunktwerts.
Ist das eine bundesweite HVM-Anpassung oder nur eine Regelung der KV Berlin?
Wieso ist der Fallwert trotz der HVM-Anpassungen nicht bei allen Fachgruppen um zehn Prozent gestiegen?
Unterschiedliche Faktoren beeinflussen den Fallwert. Hier wären zu nennen die Fallzahl und das zur Verfügung stehende Geld. Wenn die Arztgruppe ihre Fallzahl insgesamt um fünf Prozent steigert, kann durch die Absenkung um zehn Prozent nur eine Fallwertsteigerung von circa fünf Prozent herbeigeführt werden. Die Anteile der Arztgruppe in 2024 wurden auf den gleichen Anteilen wie in 2023 berechnet. Somit sind die bereitgestellten Gelder je Arztgruppe in etwa gleichgeblieben. Einzig den Arztgruppen, die die offene Sprechstunde anbieten, wird durch
die Bereinigung der offenen Sprechstunde weniger Gelder bereitgestellt. Dieser Effekt kann auch dazu führen, dass der Fallwert nicht wie erwartet um zehn Prozent steigt.
Werden in 2025 die Fallzahlen um weitere zehn Prozent reduziert?
Wird die neue HVM-Systematik weitergeführt, auch wenn es zu einer Entbudgetierung bei den Hausärzt:innen kommt?
Wie stelle ich sicher, dass ich das RLV ausschöpfe?
Aus unternehmerischer Sicht ist es wichtig in der Praxis das zugewiesene Budget im Blick zu behalten, sodass das RLV möglichst nicht überschritten wird. Dabei ist abzuwägen, ob die Aufrechterhaltung der Fallzahl innerhalb der Praxis gegebenfalls durch eine Leistungsausdehnung je Fall (nur EGV-Leistungen) kompensiert werden kann.