Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
TI-Finanzierung und Kostenerstattung
Müssen die neu angeschafften Konnektoren nach fünf Jahren erneut ausgetauscht werden?
Ich muss meinen Konnektor wegen eines Defektes austauschen lassen. Wie erfolgt die Kostenerstattung und wie beantrage ich diese?
Für technisch defekte Konnektoren und Kartenterminals, die ersetzt werden müssen, haben die Krankenkassen einen Pauschalbetrag für die Erstattung bereitgestellt. Die Kostenerstattung kann über einen formlosen Antrag bei der KV Berlin beantragt werden. Konkrete Details zu den notwendigen Angaben finden Sie hier.
Wann darf/muss ich frühestens/spätestens meinen Konnektor bei Ablauf des Sicherheitszertifikats tauschen lassen?
Wie erhalte ich die Kosten für die Telematikinfrastruktur (TI) erstattet?
Die KV Berlin ist bestrebt, den bürokratischen Aufwand der Kostenerstattung möglichst gering zu halten und Ihnen die Auszahlung nach Inbetriebnahme der TI-Anbindung Ihrer Praxis zu ermöglichen. Die Auszahlung erfolgt nach Eingang der Quartalsabrechnung. Es ist keine Beantragung erforderlich. Die Erstattung erhalten Sie automatisch, wenn aus Ihrer Abrechnungsdatei zu entnehmen ist, dass Sie VSDM betreiben:
Ihre Praxissoftware erkennt über das oben genannte TI-Modul, dass Sie in Ihrer Praxis das Versichertenstammdatenmanagement betreiben und vermerkt dies in Ihrer Quartalsabrechnung.
Informationen zu den TI-Komponenten sowie zur Finanzierung finden Sie hier.
Was tue ich, wenn sich die TI-Anbindung in meiner Praxis verzögert?
Hier besteht nur die Möglichkeit, mit dem für die Installation zuständigen Systemhaus über eine schnellere Anbindung an die Telematik (TI) zu sprechen.
Für die KV Berlin sind die Regeln der Anlage 32 BMV-Ä bindend. Dort ist geregelt, dass der Anspruch auf Zahlung der Pauschalen (vgl. § 6 Abs. 4 der Vereinbarung) in dem Quartal der erstmaligen Nutzung der Anwendung gemäß § 291 Absatz 2 b Satz 1 SGB V i.V.m. der Anlage 4 BMV-Ä entsteht. Hier handelt es sich um das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), das nur nach vollständiger Installation der verschiedenen Komponenten der TI durchgeführt werden kann.
Wie werde ich über die Erstattung meiner Betriebskosten für die Telematikinfrastruktur informiert?
Wie beantrage ich die Kostenerstattungen von Pauschalen für die Konnektor-Updates PTV3, PTV4 und PTV5?
Für den Anspruch auf Kostenerstattung ist kein gesonderter Antrag notwendig. Die in der Vertragsarztpraxis vorhandene Konnektorversion scheint üblicherweise in der Abrechnungsdatei auf und dient der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin als Nachweis, um die Anspruchsberechtigungen für die Kostenerstattung zu verifizieren.