Honorarverteilungsmaßstab: Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Berlin mit Beschluss der Vertreterversammlung vom 27.02.2025, Änderung § 7 Abs. 4 mit Wirkung zum 01.07.2025
Honorarverteilungsmaßstab: Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Berlin mit Beschluss der Vertreterversammlung vom 27.02.2025, Änderung Anlage 7 Punkt 4 mit Wirkung zum 01.04.2025
Honorarverteilungsmaßstab: Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Berlin mit Beschluss der Vertreterversammlung vom 27.02.2025, Änderung § 8 Abs. 8 mit Wirkung zum 01.04.2025
Honorarverteilungsmaßstab: Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Berlin mit Beschluss der Vertreterversammlung vom 27.02.2025, Änderung § 12 Abs. 2 mit Wirkung zum 01.04.2025
Honorarverteilungsmaßstab: Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Berlin mit Beschluss der Vertreterversammlung vom 27.02.2025, Änderung § 19c und § 19e mit Wirkung zum 01.04.2025
Sie können Ihre Honorarunterlagen nach Eingabe der Chef-PIN selbstständig im Online-Portal einsehen. Sollten Sie eine Ersatzausfertigung und Zustellung durch die KV Berlin wünschen, ist dieser Auftrag mit Verwaltungsgebühren in Höhe von pauschal 12 Euro je Honorarfestsetzungsbescheid und Quartal…
In der vertragsärztlichen Versorgung ist der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) die Abrechnungsgrundlage. Jeder Leistung sind im EBM eine Gebührenordnungsposition (GOP) und eine Punktzahl zugeordnet. Dieser Kurs vermittelt Ihnen die Grundlagen des EBM sowie dessen Aufbau und Handhabung.
Das…
Ab dem 1. April 2025 gilt eine neue Version des Formulars 52 „Bericht für die Krankenkasse bei Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit“. Alte Formulare dürfen dann nicht mehr verwendet werden.
Die Vertreterin oder der Vertreter verwendet die Muster-16-Rezepte und BtM-Rezepte mit BSNR und LANR der Praxisinhaberin oder des Praxisinhabers und unterzeichnet „i.V.“. Der Vorname, Name und Berufsbezeichnung der Vertreterin oder des Vertreters sind auf dem Rezept zusätzlich anzugeben.
Wer eine…
Dies richtet sich nach der jeweiligen Haltbarkeit der Perücke. Im Allgemeinen kann bei täglichem Tragen sowie sachgerechter Handhabung und Pflege eine Kunsthaarperücke mindestens 6 bis 8 Monate und eine Echthaarperücke mindestens 12 bis 15 Monate getragen werden.
Eine Folgeverordnung kommt…
In der Regel haben gesetzlich Versicherte alle sechs Monate Anspruch auf eine neue Kompressionsstrumpfversorgung (bei einigen Kassen 2 x pro Jahr, unabhängig vom Monat der Versorgung. Eine Folgeverordnung ist dann erst nach Ablauf von 12 Monaten möglich).
Ausnahme „Wechselversorgung“:Einige…
Alle Verordnungen unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot und auch der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Informationen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung und der wirtschaftlichen Verordnung generell finden Sie auf der Website der KV Berlin. Für spezielle Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die…
Sie können grundsätzlich alle digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) verordnen, die im DiGA-Verzeichnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sind. Die Verordnung erfolgt über Muster 16 (das reguläre Arzneimittelrezept) unter Angabe der zugeordneten PZN und der…
Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Richtlinien sind hier veröffentlicht.
Sie können die aktuelle Heilmittel-Richtlinie sowie Informationen zu den wichtigsten Änderungen auch auf der Infoseite der KV Berlin finden. Die KBV stellt ebenfalls umfangreiche…
Auf der Website der KV Berlin finden Sie Informationen zur Verordnung von Arzneimitteln, Medizinprodukten oder Trinknahrung. Für spezielle Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Verordnungsberatung der KV Berlin unter verordnung@kvberlin.de.
Nutzen Sie dazu bitte den 116117 Terminservice. Eine entsprechende Anleitung für den Umgang mit sog. „No-Shows" finden Sie unter: https://praxis.116117-termine.de/hilfe