Vertreter:innen benötigen einen eigenen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA/ePtA) und können nicht den Ausweis des/der Vertretenen nutzen, um beispielsweise eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder elektronisches Rezept (eRezept) zu erstellen oder eine elektronische…
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) bzw. elektronische Psychotherapeut:innenausweis (ePtA) muss direkt beim jeweiligen Vertrauensdienstanbieter beantragt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website der Psychotherapeutenkammer Berlin.
Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) bzw. elektronische Arztausweis muss zunächst bei der Ärztekammer Berlin beantragt werden. Wenn die zuständige Kammer den Antrag geprüft hat, erhalten Sie eine Vorgangsnummer, um den Ausweis zu bestellen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website…
Ja, auch für niedergelassene Psychotherapeut:innen ist der elektronische Heilberufsausweis bzw. elektronische Psychotherapeutenausweis (eHBA/ePtA) verpflichtend, da er einerseits als Sichtausweis dient und andererseits zur Identifikation im elektronischen Gesundheitswesen notwendig ist. Nur mit…
Nein, der Praxisausweis (SMC-B) muss nicht gesperrt werden, da Karteninhaber die BAG oder das MVZ ist. Es empfiehlt sich aber eine Prüfung, ob die Zugriffsdaten auf das Portal des Kartenherstellers nur der antragsstellenden Person oder auch anderen Personen der Praxis bekannt sind.
Die KV sperrt den Praxisausweis (SMC-B), wenn die BSNR beendet wird (alle Praxisinhaber:innen stellen ihre Tätigkeiten ein). Durch den/die Karteninhaber:in muss die Karte gesperrt werden, wenn sie verloren geht.
Folgende Ablehnungsgründe sind möglich:
„LANR existiert nicht“: Bitte kontrollieren Sie, ob die von Ihnen eingegebene LANR korrekt ist, da sie nicht im System der KV Berlin zur BSNR erfasst ist.„Antragsteller nicht antragsberechtigt“: Bitte kontrollieren Sie, ob Sie antragsberechtigt sind.…
Der Praxisausweis (SMC-B Karte) identifiziert eine Leistungserbringerinstitution und muss von einer dazu berechtigten natürlichen Person im Namen und im Auftrag der Leistungserbringerinstitution beantragt werden. Die antragstellende Person muss in der Regel Inhaber:in oder Mitinhaber:in der Praxis…
Mindestens 25 Stunden pro Woche bei einem vollen Versorgungsauftrag. Bei einem reduzierten Versorgungsauftrag gelten folgende Mindestzeiten pro Woche für Sprechstunden:
dreiviertel: 18,75 Std. (= 18 Std. und 45 Min.)hälftig: 12,5 Std. (= 12 Std. und 30 Min.)viertel: 6,25 Std. (= 6 Std. und 15…
Im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) ist insoweit nur geregelt, dass Hausbesuche in angemessenem Umfang auf die Sprechzeiten angerechnet werden. Wie eine „angemessene“ Anrechnung von Hausbesuchszeiten erfolgen soll, gibt der Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) vor. Leider ist die Festlegung…
Das Angebot von offenen Sprechstunden ist für folgende Facharztgruppen der grundversorgenden und wohnortnahen Patient:innenversorgung verbindlich:
Augenärzt:innenChirurg:innenGynäkolog:innenHNO-Ärzt:innenDermatolog:innenKinder- und…
Es besteht eine Verpflichtung, die Zeiten der offenen Sprechstunde bekannt zu geben (zum Beispiel Anrufbeantworter, Website, Aushang). Zusätzlich sind diese Zeiten der KV zur Veröffentlichung mitzuteilen. Die Verpflichtung ergibt sich aus § 75 Abs. 1a SGB V.
Weitere Informationen zu den Regelungen…
Die Vertragspartner haben hierzu im Bundesmantelvertrag keine Regelungen getroffen. Die konkrete Verteilung der offenen Sprechstunden können die Praxen frei gestalten.
Die Sprechstundenzeiten und offenen Sprechstunden können über eine Maske im Online-Portal der KV Berlin eingetragen werden. Bereits im Arztregister hinterlegte Sprechzeiten können dabei eingesehen und bei Bedarf verändert werden. Die Sprechzeiten werden im Arztregister gespeichert und in der…
Mit der Eintragung in das Arztregister wird noch keine Lebenslange Arztnummer ( LANR) vergeben. Sie bekommen zunächst eine Eintragungsnummer (ENR). Die LANR wird erst mit Aufnahme einer vertragsärztlichen / kassenärztlichen Tätigkeit in Anstellung oder eigener Zulassung vergeben. Diese Vergabe…
Für eine individuelle Auskunft zu Ihrem Platz auf der Warteliste wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail (arztregister@kvberlin.de) an das Arztregister der KV Berlin. Die Informationen zu den Sprechzeiten und Telefonnummern finden Sie hier.
Honorarverteilungsmaßstab: Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Berlin mit Beschluss der Vertreterversammlung vom 27.02.2025, Änderung § 7 Abs. 4 mit Wirkung zum 01.07.2025