Für die Wochen ab dem 26. Dezember und 2. Januar müssen Praxen den Impfstoff bis zum 20. Dezember auf zwei Rezepten bestellen. Die Auslieferung des COVID-19-Impfstoff von Sanofi verzögert sich.
Die KBV stellt labordiagnostische Empfehlungen als neuen Service für die Praxis bereit und beginnt mit zwei Ausgaben zur Labordiagnostik bei Schilddrüsenerkrankungen.
Die audiometrische Untersuchung stellt ab dem 1. Januar 2023 kein Genehmigungsverfahren mehr dar, weshalb eine Antragstellung entfällt. Auch das audiometrische Wartungsprotokoll entfällt ab Q1/2023.
Ab dem 1. Januar müssen Praxen gesetzlich Versicherten keine zweite ausgedruckte AU-Bescheinigung mehr aushändigen. Arbeitgeber rufen diese digital bei der Krankenkasse ab.
Ab dem 1. Januar müssen Telemedizinische Zentren Daten für die jährliche Jahresstatistik zum Telemonitoring Herzinsuffizienz erheben. Zudem treten in diesem Bereich mehrere EBM-Änderungen in Kraft.
Termine, die durch die Terminservicestelle (TSS) oder Hausärzt:innen vermittelt wurden, werden ab dem 1. Januar höher vergütet. KBV und GKV-Spitzenverband haben sich auf die Details geeinigt.
Neue ambulante Eingriffe und höhere Vergütungen – KBV und GKV-Spitzenverband haben zu Januar 2023 EBM-Änderungen beschlossen, um das ambulante Operieren zu fördern.
Vor planbarer Entfernung der Gallenblase (Cholezystektomie) besteht ab 1. Januar 2023 Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Zweitmeiner müssen bei der KV Berlin eine Genehmigung beantragen.
Angesichts der aktuellen Infektionswelle sind Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten für Kinder-Untersuchungen ab der U6 ausgesetzt. Die Regelung gilt bis zum 31. März 2023.
Für die Präexpositionsprophylaxe einer COVID-19-Erkrankung mit dem monoklonalen Antikörper Evusheld® hat der Bewertungsausschuss zum 1. Januar 2023 eine neue GOP in den EBM aufgenommen.
Die Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen werden zum 1. Januar 2023 angehoben. Außerdem können Dialyseärzt:innen den Infektionszuschlag bei COVID-19-Patient:innen dauerhaft abrechnen.