Genehmigungspflichtige Leistung Strahlentherapie, Antrag auf Abrechnungsgenehmigung von Leistungen in der Strahlentherapie (einschl. Bestrahlungsplanung) gemäß der „Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie vom 10.02.1993“ in der ab 01.10.2017 geltenden Fassung
Anlage 2 - Teilnahmeerklärung Arzt zur Vereinbarung nach § 132e SGB V über die Durchführung und Abrechnung von Impfleistungen gegen übertragbare Krankheiten bei privaten Auslandsreisen nach § 20i Absatz 2 SGB V (Reiseimpfvereinbarung) zwischen der KV Berlin und der Novitas BKK; gültig ab 15.07.2020
Vertrag vom 01.02.2024 über die Rahmenbedingungen eines Strukturfonds und zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes für das Vertragsgebiet Berlin, gültig vom 01.01.-31.12.2024
Vergütungsvereinbarung vom 17.01.2024 über die Bereiche Zwischenstaatliches Auslandsabkommen und Bundesbehandlungsscheine mit der AOK Nordost, gültig vom 01.01. bis 31.12.2024
Gesetzlich Versicherte, bei denen laut Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) keine Indikation für eine COVID-19-Impfung vorliegt, haben ab März keinen erweiterten Impfanspruch mehr.
Vertrag zur Durchführung des strukturierten Behandlungsprogramms nach § 137f SGB V Diabetes mellitus Typ1 auf Grundlage von § 137f SGB V zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen; gültig ab 01.01.2019, unter Berücksichtigung des 1. Nachtrages vom 13.08.2019 (Inkrafttreten…
Einige Facharztgruppen sind von der Nachweispflicht bestimmter TI-Anwendungen befreit. Die Liste der Ausnahmefachgruppen wurde nun um die Humangenetiker erweitert.
5. Änderungsvereinbarung vom 01.02.2024 zur Vereinbarung vom 30.03.2021 über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin (Impfvereinbarung) zwischen der KV Berlin und der vdek (Ersatzkassen), BKK-LV Mitte (BKKn), BIG direkt gesund (IKKn), SVLFG; gültig ab 01.01.2024
4. Änderungsvereinbarung vom 01.02.2024 zur Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin (Impfvereinbarung) auf der Grundlage von § 20i Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 und § 132e SGB V zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost vom 26.01.2021, gültig ab 01.01.2024
Das Ergebnis der KBV-Umfrage zeigt: das E-Rezept ist in den Praxen angekommen. 92 Prozent der befragten Ärzt:innen nutzen es. Probleme gibt es noch mit der Technik oder beim Einlösen in der Apotheke.
Genehmigungspflichtige Leistung Substitutionsgestützte Behandlung Opioidabhängiger, Durchführungsbestimmung der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin zur Qualitätsprüfung gemäß der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (MVV-RL) Anlage I Nr. 2 -Substitutionsgestützte Behandlung…
Ein neues Angebot an Videos und Veranstaltungen zeigt Praxen wie die Implementierung von digitalen Anwendungen in den Praxisalltag gelingt und welche Vorteile diese für die Versorgung bringen.