In der Ultraschall-Vereinbarung wurde zum 1. Januar 2024 die Prüfquote zur Stichprobenprüfung reduziert und das Bewertungsschema der KBV wurde als Anlage VIII aufgenommen.
Ihnen werden monatliche Abschlagszahlungen in Höhe von 27,5 Prozent auf die zu erwartende Vergütung gewährt. Dabei bestimmt sich die zu erwartende Vergütung regelmäßig aus dem Durchschnitt Ihrer Honorargutschriften aus den vier zuletzt abgerechneten Quartalen. Für die Berechnung der…
Für die Leistungserbringung der stereotaktischen Radiochirurgie (SRS) benötigen Vertragsärzt:innen eine Genehmigung der KV Berlin. Die entsprechende QS-Vereinbarung wurde angepasst.
4. Änderungsvereinbarung vom 26.01.2024 zur Vereinbarung vom 30.01.2018 zur KV-eigenen und zur KV-übergreifenden Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) einer Innungskrankenkasse (IKK) nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V in den durch das SGB V vorgesehenen Fällen, gültig ab 01.01.2024
5. Änderungsvereinbarung vom 26.01.2024 zur KV-eigenen und KV-übergreifenden MGV-Bereinigung einer Betriebskrankenkasse (BKK) nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V in den durch das SGB V vorgesehenen Fällen zwischen der KV Berlin und dem BKK Landesverband Mitte; mit Wirkung zum 01.01.2024
Honorarvertrag vom 07.09.2023 für den Zeitraum 01.01. - 31. 12.2023 zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen in Berlin nach § 83 i.V.m. § 87a SGB V, LESEFASSUNG inkl. 1. Änderungsvereinbarung
1. Änderungsvereinbarung vom 17.01.2024 zum Honorarvertrag vom 07.09.2023 für den Zeitraum 01.01. - 31. 12.2023 zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen in Berlin nach § 83 i.V.m. § 87a SGB V
Laut BMG-Verordnung müssen Praxen zum 1. März über eine aktuelle und zertifizierte Software zum Erstellen von eArztbriefen verfügen. Doch nicht alle Softwarehersteller können pünktlich liefern.
Da viele Praxen im Online-Portal noch nicht die erforderlichen Nachweise für KIM, eAU und eArztbrief erbracht haben, verzögert sich die Auszahlung der TI-Pauschale entsprechend.
Der Bewertungsausschuss (BA) hat eine Detailänderung im EBM bezüglich der Kostenpauschale für den Versand ärztlicher Bescheinigungen bei Erkrankung eines Kindes beschlossen.
Die im Zentrallager des Bundes verfügbaren und ausgelieferten Chargen des an die Omikron-Variante BA.4-5 angepasste COVID-19-Impfstoff Corminaty sind nur noch bis zum 29. Februar haltbar.
Vereinbarung vom 21.12.2023 über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 2 und § 132e SGB V (Satzungs- und Reiseimpfvereinbarung) zwischen der KV Berlin und der Mobil Krankenkasse, gültig ab 01.01.2024
Anlage 1 zur Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 2 und § 132e SGB V (Satzungs- und Reiseimpfvereinbarung) zwischen der KV Berlin und der Mobil Krankenkasse, gültig ab 01.01.2024
Anlage 2 zur Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 2 und § 132e SGB V (Satzungs- und Reiseimpfvereinbarung) zwischen der KV Berlin und der Mobil Krankenkasse, gültig ab 01.01.2024
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit Techniker Krankenkassen: Patienteninformation und Teilnahmeerklärung Versicherte, Anlage 1 zum Vertrag mit TK vom 30.12.2009/19./25.01.2010 über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens, gültig ab 01.01.2010
Hautkrebs-Screening-Vertrag mit Barmer GEK: Patienteninformation und Teilnahmeerklärung Versicherte, Anlage 2 zum Vertrag mit Barmer GEK vom 30.11.2011 über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens. gültig ab 01.01.2012