Folgende technische Voraussetzungen müssen Sie für die ePA erfüllen:
Anbindung an die TIKonnektor-Update ePA-Konnektor (Update-Stufe PTV 4)Update des Praxisverwaltungssystems (ePA-Modul)elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) G2 für die elektronische Signatur (QES). Einige Daten der ePA erfordern…
Die KV Berlin ist bestrebt, den bürokratischen Aufwand der Kostenerstattung möglichst gering zu halten und Ihnen die Auszahlung nach Inbetriebnahme der TI-Anbindung Ihrer Praxis zu ermöglichen. Die Auszahlung erfolgt nach Eingang der Quartalsabrechnung. Es ist keine Beantragung erforderlich. Die…
Hier besteht nur die Möglichkeit, mit dem für die Installation zuständigen Systemhaus über eine schnellere Anbindung an die Telematik (TI) zu sprechen.
Für die KV Berlin sind die Regeln der Anlage 32 BMV-Ä bindend. Dort ist geregelt, dass der Anspruch auf Zahlung der Pauschalen (vgl. § 6 Abs.…
Die Frage ist insbesondere für den Konnektor und die darauf laufende Software relevant. Lassen Sie sich von Ihrem Anbieter bestätigen, dass sein Konnektor per Software-Update um die avisierten zukünftigen Anwendungen (z.B. elektronische Patientenakte und eRezept) erweiterbar ist.
Hausärzt:innen setzen die GOP 03008 und Kinder- und Jugendmediziner:innen die GOP 04008 auf dem Behandlungsschein an. Zusätzlich ist die Betriebsstättennummer (BSNR) der Überweisungsempfängerin oder des Überweisungsempfängers im KVDT-Feld (Feldkennung 5003 „(N)BSNR der vermittelnden Fachärztin oder…
Ja, jeder Standort bei einer ÜBAG benötigt die kompletten Komponenten. Bezüglich der Praxisverwaltungssysteme (PVS) ist zu sagen, dass weder der Konnektor noch der VPN-Zugangsdienst ein definiertes Betriebssystem in der Praxis benötigen. Sofern das PVS ein bestimmtes Betriebssystem voraussetzt,…
Im Online-Portal haben Sie unter den Menüpunkten „Meldungen / Anträge an die KV" → „Telematik Infrastruktur" → „Bestellvorgang Praxisausweis (SMC-B)" die Möglichkeit bei einem der möglichen Kartenhersteller die Ausstellung einer SMC-B elektronisch zu beantragen. Basis sind die zu Ihrer BSNR im…
Die Vorgangsnummer ist in dem PDF-Dokument ersichtlich, welches nach Antragstellung abgespeichert oder ausgedruckt werden sollte. Wurde das PDF-Dokument nicht ausgedruckt, ist die Vorgangsnummer bei der KV Berlin zu erfragen, der Bundesdruckerei liegt die Vorgangsnummer nicht vor. Die Vorgangsummer…
Sofern der Antrag noch nicht freigegeben oder abgelehnt wurde, ist der Anbieter verpflichtet, Ihnen die Möglichkeit zum Ändern bzw. Stornieren zu geben.
Ja, gemäß §291 SGB V müssen alle Praxen an die TI angeschlossen sein. Für Praxen, die noch keinen Anschluss nachgewiesen haben, greift seit dem 1. März 2020 die Honorarkürzung von 2,5 Prozent.
Ja. Bis zum Ende des ersten Quartals ihrer Tätigkeitsaufnahme sollten Sie die TI installiert haben und das VSDM durchführen, um einen Honorarabzug zu verhindern.
Die erforderliche Bandbreite zur Nutzung des Vertragsstammdatenmanagements (VSDM) kann heute in den allermeisten Regionen von den gängigen Providern zur Verfügung gestellt werden. Die KV Berlin empfiehlt einen Internetanschluss mit mindestens 6 Mbit/s. Sprechen Sie Ihren Internetanbieter an, falls…
Der gesetzlichen Verpflichtung zum Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) gemäß §219 Absatz 2b Satz 3 SGB V können Sie nur nachkommen, indem Sie die eGKs Ihrer Patient:innen mit einem stationären Kartenterminal einlesen, das an die TI angebunden ist. Daraus ergibt sich, dass der TI-Anschluss in…
Neben einem regulären Internetanschluss benötigen Sie:
einen für die TI zugelassenen sogenannten Konnektorein für die TI zugelassenes stationäres Kartenlesegerät (sogenanntes eHealth-Kartenterminal)eine SMC-B Karte (Praxisausweis)ggf. mobile Kartenlesegeräte sind durch ein für das VSDM bzw. TI…
Die einzelnen Preise lassen sich auf den Websites der Anbieter einsehen. Eine Übersicht der zugelassenen Komponenten und Dienste bietet die gematik auf ihrer Website an.
Informationen zu den TI-Komponenten sowie zur Finanzierung finden Sie außerdem hier.
Das sogenannte „Stand-alone-Szenario“ sieht eine physische Trennung von Arztsoftware und TI vor. Hierfür werden aber zwei TI-Konnektoren benötigt, von denen nur einer mit dem Internet verbunden ist. Wird eine Versichertenkarte in ein Kartenterminal gesteckt, dass mit diesem „Online-Konnektor“…
Gemäß der Anlage 4a zum Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) sind von dem Zeitpunkt an, ab dem alle notwendigen technischen Komponenten in der Arztpraxis installiert sind, die Praxen verpflichtet, die Prüfung der Leistungspflicht der Krankenkasse des Versicherten (VSDM) durch Nutzung der Dienste nach…
Umfassende Informationen hierzu können Sie dem „Whitepaper: Datenschutz und Informationssicherheit. Wie werden Gesundheitsdaten in der Telematikinfrastruktur geschützt?“ entnehmen.
Dies kann die KV Berlin leider nicht beantworten. Hierzu sollten Sie und Ihr Nachfolger Kontakt mit dem Anbieter aufnehmen, der die TI in Ihrer Praxis eingerichtet hat. Der wird Ihnen mitteilen, welche Vertragsänderungen notwendig sind. Beim Beibehalten der BSNR werden keine neuen…