Ab Januar können Schmerztherapeut:innen die Verlaufskontrolle bei den Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) „somnio“ bei Schlafstörungen und „Vivira“ bei Rückenschmerzen abrechnen.
Bei der Kombination von Einzel- und Gruppentherapie können sowohl die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie als auch die Analytische Psychotherapie eingesetzt werden.
Januar startet die Einrichtungsbefragung 2024 zum 2. Qualitätssicherungsverfahren „Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektion“ (QS WI) für das Jahr 2023.
Vertragsärzt:innen haben nun dauerhaft die Möglichkeit, Patient:innen mit leichten Erkrankungen nach telefonischer Anamnese krankzuschreiben. Das hat der G-BA am 7. Dezember 2023 beschlossen.
Schreiben der „Medizinischer Behandlungsverbund GmBH“ ist kein Roter-Hand-Brief des PEI. BioNTech stellt klar, dass COVID-19-Impfstoffe nicht mit DNA verunreinigt sind und verwendet werden können.
Die Partner des Bundesmantelvertrages haben mit Wirkung zum 1. Januar 2024 eine Anpassung der Mindestpatientenzahl in der Onkologie-Vereinbarung (Anlage 7 BMV-Ä) beschlossen.
Fachärzt:innen der Gynäkologie, Psychosomatischen Medizin und Psychotherapie, Kinder- und Jugendmedizin sowie Hausärzt:innen können sich auf zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten bewerben.