Anlage 13: Teilnehmende Krankenkassen zur
„Gesund schwanger“ Vereinbarung vom 13.11.2019 nach §140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten zwischen der KV Berlin und dem Berufsverband der Frauenärzte eV (BVF), Berufsverband deutscher Laborärzte eV (BOL),Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie,…
Anlage 7: Informationsblatt Versicherte zur
„Gesund schwanger“ Vereinbarung vom 13.11.2019 nach §140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten zwischen der KV Berlin und dem Berufsverband der Frauenärzte eV (BVF), Berufsverband deutscher Laborärzte eV (BOL),Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie,…
An der Vereinbarung teilnehmende Ärzt:innen müssen ihren Patienten eine geänderte Versicherteninformation aushändigen. Außerdem wurde die Liste der teilnehmenden Krankenkassen angepasst.
An der Vereinbarung teilnehmende Ärzt:innen müssen den Versicherten eine geänderte Patienteninformation aushändigen. Außerdem wurde die Liste der teilnehmenden BKKen angepasst.
Anlage 7: Informationsblatt Versicherte zur
„Gesund schwanger“ Vereinbarung vom 13.11.2019 nach §140a SGB V zur Vermeidung von Frühgeburten zwischen der KV Berlin und dem Berufsverband der Frauenärzte eV (BVF), Berufsverband deutscher Laborärzte eV (BOL),Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie,…
Forderungskatalog der Vertreterversammlung der KV Berlin an die Politik bei der Ambulantisierung von Leistungen aus dem stationären Bereich, verabschiedet bei der Sitzung der VV am 23.11.2023
Der Berliner Apotheker-Verein schließt sich am 29. November den Protestaktionen fünf weiterer Bundesländer an. Eine Akutversorgung mit Notdienstapotheken in Berlin ist gesichert.
Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11 / J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Techniker Krankenkasse: Rundschreiben der KV Berlin vom 29.09.2023
Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Techniker Krankenkasse; gültig ab 01.07.2010 (Lesefassung von 2023; gültig ab 01.10.2023)
Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Techniker Krankenkasse; Lesefassung gültig ab 01.10.2023
3. Nachtrag vom 15.11.2023 zum J2-Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Techniker Krankenkasse; gültig ab 01.10.2023
3. Nachtrag vom 15.11.2023 zum Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Techniker Krankenkasse; gütlig ab 01.10.2023
Der neue Laborpfad der KBV soll Ärzt:innen beim Einsatz von Laboruntersuchungen zur Basisdiagnostik der isolierten Quick-Wert-Verminderung, die auf eine Gerinnungsstörung hinweisen kann, unterstützen.
Honorarverteilungsmaßstab: Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Berlin mit Beschluss der Vertreterversammlung vom 21.09.2023, Änderung § 22b mit Wirkung zum 01.01.2024
Honorarverteilungsmaßstab: Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Berlin mit Beschluss der Vertreterversammlung vom 21.09.2023,Änderung § 7 und Anlage 3 mit Wirkung zum 01.01.2024
Honorarverteilungsmaßstab: Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Berlin mit Beschluss der Vertreterversammlung vom 21.09.2023, Ergänzung § 22b Abs. 1 mit Wirkung zum 01.07.2023
Aufgrund verschiedener Neuerungen wurde das Heft aus der Reihe PraxisWissen überarbeitet. Praxen können das Service-Heft kostenfrei bei der KBV bestellen oder über die Website herunterladen.
Honorarverteilungsmaßstab: Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Berlin mit Beschluss der Vertreterversammlung vom 29.06.2023, Ergänzung Anlage 3 und Anlage 7 mit Wirkung zum 01.01.2024