8. Änderungsvereinbarung zum Vertrag vom 16.09.2013 über die spezialisierte ambulante Palliativversorgung gemäß § 132d SGB V mit Home Care Berlin e.V., Berliner Aktionsbündnis ambulante Palliativpflege e.V. (BAAP e.V.) und den Verbänden der Krankenkassen, gültig ab 01.10.2022
Vertrag nach § 73a SGB V vom 22.01.2015 zur Gewährleistung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung von Versicherten der AOK NORDOST mit chronischer Hepatitis C in Berlin zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost; gültig ab 01.01.2015
Anlage 6 (Muster für csv-Datei) zum Vertrag gemäß § 73a SGB V zur Gewährleistung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung von Versicherten der AOK Nordost mit chronischer Hepatitis C in Berlin
Anlage 2a (Teilnahmeerklärung Vertragsarzt) zum Vertrag gemäß § 73a SGB V zur Gewährleistung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung von Versicherten der AOK Nordost mit chronischer Hepatitis C in Berlin
Anlage 2b (Teilnahmeerklärung Vertragsarzt Supervision) zum Vertrag gemäß § 73a SGB V zur Gewährleistung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung von Versicherten der AOK Nordost mit chronischer Hepatitis C in Berlin
Anlage 3 (Empfehlungen zur antiviralen Therapie) zum Vertrag gemäß § 73a SGB V zur Gewährleistung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung von Versicherten der AOK Nordost mit chronischer Hepatitis C in Berlin
Anlage 4 (Ablauf Zweitmeinungsverfahren) zum Vertrag gemäß § 73a SGB V zur Gewährleistung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung von Versicherten der AOK Nordost mit chronischer Hepatitis C in Berlin
Anlage 5 (Darstellung Betreuungs-/ Behandlungsablauf) zum Vertrag gemäß § 73a SGB V zur Gewährleistung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung von Versicherten der AOK Nordost mit chronischer Hepatitis C in Berlin
Anlage 1 (Teilnahme- und Einwilligungserklärung) zum Vertrag gemäß § 73a SGB V zur Gewährleistung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung von Versicherten der AOK Nordost mit chronischer Hepatitis C in Berlin
Genehmigungspflichtige Leistung Rheumatologie-Vereinbarung, Antrag auf Teilnahme als„Schwerpunkt-Rheumatologe“gem. § 4 der „Vereinbarung zur Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung auf dem Gebiet der Rheumatologie zwischen der KV Berlin und der AOK Berlin vom 17.11.2005“, Stand: 13.01.2015
Genehmigungspflichtige Leistung Rheumatologie-Vereinbarung, Antrag auf Teilnahme als „rheumatologisch verantwortlicher Arzt“ gem. § 3 der „Vereinbarung zur Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung auf dem Gebiet der Rheumatologie zwischen der KV Berlin und der AOK Berlin vom 17.11.2005,…
Seit Juli gelten die neuen TI-Pauschalen. Wegen weiterem Klärungsbedarf kann eine Auszahlung derzeit noch nicht stattfinden. Die KBV hat Klage gegen die Ersatzvornahme des BMG eingereicht.
Der intersektorale Datenaustausch bei der Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen steht im Fokus des Projekts „CAEHR“. Fachärzt:innen für Innere Medizin können sich an dem Projekt beteiligen.
Ab August 2023 können auch Schmerztherapeut:innen die Pauschale für die Verlaufskontrolle bei Anwendung einer vorläufigen digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) abrechnen.