bY ICJ • Service GmbH U 10 U 11 J2 Gesundheits Checkheft für Kinder und Jugendliche für: Dieses Gesundheits-Checkheft erhielten Sie von Ihrem / Ihrer Kinder- und Jugendarzt /-ärztin. Es enthält alle Unterlagen für drei neue, zusätzliche Vorsorge-Untersuchungen im Alter von 7-8 Jahren (U10),…
Im Rahmen des AOK-Vertrags zur Versorgung multimorbider Patienten kann ab dem 1. Juli der Aufwand für die Delegation ärztlicher Leistungen abgerechnet werden und MFA können Schulungen besuchen.
Ambulante medizinische Versorgung multimorbider Patienten-Vertrag: 5. Änderungsvereinbarung vom 27.06.2023 zum Vertrag vom 05.07.2019 zur besonderen patientenorientierten ambulanten medizinischen Versorgung multimorbider Patienten, gültig ab 01.07.2023
Anlage zum Vertrag (Teilnahmeerklärung Versicherte) vom 28.06.2010 in der Fassung vom Oktober 2017 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.04.2023
Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10, U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Techniker Krankenkasse; gültig ab 01.07.2010 (gültig ab 01.07.2010)
Anlage zu Verträgen (Teilnahmeerklärung Kinder- und Jugendmediziner) vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10,U11, J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Techniker Krankenkasse; gültig ab 01.07.2010 (gültig ab 01.07.2010)r)…
Anlage zum Vertrag (Teilnahmeerklärung Kinder- und Jugendmediziner) vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Techniker Krankenkasse; gültig ab 01.07.2010 (gültig ab 01.07.2010)
Vertrag vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Techniker Krankenkasse; gültig ab 01.07.2010 (gültig ab 01.07.2010)
Anlage zu Verträgen (Gesundheitscheckheft) vom 28.06.2010 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10,U11, J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Techniker Krankenkasse; gültig ab 01.07.2010 (gültig ab 01.07.2010)
Vertrag vom 28.06.2010 in der Fassung vom 15.07.2012 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.10.2010
Vertrag vom 28.06.2010 in der Fassung vom Oktober 2017 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.07.2010
1. Nachtrag zum Vertrag vom 28.06.2010 in der Fassung vom 15.07.2012 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.10.2010
Anlage (Teilnahmeerklärung Kinder- u. Jugendmediziner) zum Vertrag vom 28.06.2010 in der Fassung vom 15.07.2012 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (J2) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.10.2010
Anlage zum Vertrag (Teilnahmeerklärung Versicherte) vom 28.06.2010 in der Fassung vom Oktober 2017 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.04.2023
Anlage zum Vertrag (Teilnahmeerklärung Kinder- und Jugendmediziner) vom 28.06.2010 in der Fassung vom Oktober 2017 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.04.2023
Anlage zum Vertrag (Einverständniserklärung Sachkostenpauschale) vom 28.06.2010 in der Fassung vom Oktober 2017 über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10 / U11) im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nach § 73c SGB V mit der Knappschaft; gültig ab 01.04.2023
Einverständniserklärung zur Abtretung Anlage zur Vereinbarung zur Umsetzung der Protokollnotiz vom 01.07.2010 des Vertrages gemäß § 140a SGB V mit der Knappschaft über die Durchführung zusätzlicher Früherkennungsuntersuchungen (U10/U11/J2) Kassenärztliche Vereinigung Berlin Masurenallee 6A 14057…