Nein. Jede niedergelassene Ärztin oder jeder niedergelassene Arzt, der BtM-Rezepte hat, darf dies verordnen. Die Patientin oder der Patient muss eine Kostenübernahme bei seiner Krankenkasse beantragen.
Vertragsärzt:innen und -psychotherapeut:innen sind bei Stellung eines Antrags auf Zulassung, Ermächtigung oder Anstellung sowie auf Verlangen des Zulassungsausschusses verpflichtet, das Bestehen eines ausreichenden Berufshaftpflichtversicherungsschutzes durch eine Versicherungsbescheinigung nach §…
Kommen Vertragsärzt:innen/-psychotherapeut:innen der Aufforderung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nicht unverzüglich nach, hat der Zulassungsausschuss mit sofortiger Wirkung das Ruhen der Zulassung spätestens bis zum Ablauf der Nachhaftungsfrist des § 117 des…
Ja, gemäß § 95e SGB V sind Vertragsärzt:innen und -psychotherapeut:innen verpflichtet, sich ausreichend gegen die sich aus der Berufsausübung ergebenden Haftpflichtgefahren zu versichern. Dies gilt entsprechend für MVZ sowie für ermächtigte Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, soweit für…
Das Jobsharing ermöglicht es Ihnen z. B. bei einer Zulassung in einer Einzelpraxis einen „Kooperationspartner“ zu finden. Diese Praxiskooperation kann sowohl als Senior- und Juniorpartnerschaft (d. h. als Berufsausübungsgemeinschaft) oder im Rahmen einer Anstellung erfolgen. Möglich ist Jobsharing…
Im Zuge einer Praxisabgabe können Sie auf die Zulassung verzichten, um sich in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ), einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) oder bei einem anderen Arzt anstellen zu lassen (Vgl. § 103 Abs. 4a und b SGB V).
Das dann folgende Anstellungsverhältnis muss…
Die gemeinsame Berufsausübung ist die stärkste Form einer Kooperation in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass die Mitglieder einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ihre Patient:innen gemeinsam behandeln. Eine besondere Form einer BAG stellt das…
Sie haben verschiedene Möglichkeiten der gemeinsamen Berufsausübung oder Kooperation. Eine Übersicht über die verschiedenen Kooperationsformen (einschließlich der dafür ggf. erforderlichen Antragsformulare) finden Sie hier.
Ja. Bitte beachten Sie aber, dass derzeit die freie Niederlassungsmöglichkeit in Berlin wegen angeordneter Zulassungsbeschränkungen stark eingeschränkt ist. Insbesondere für die Gründung von Hausarztpraxen bestehen momentan jedoch gute Möglichkeiten in den Bezirken Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf…
Unter mehreren Bewerbern hat der Zulassungsausschuss nach § 26 Abs. 4 Nr. 3 Bedarfsplanungs-Richtlinie, bei seiner Auswahlentscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen, unterschiedliche Kriterien zu berücksichtigen. Diese Kriterien können Sie hier nachlesen.
Können Bescheide nicht an die jeweiligen Adressat:innen zugestellt werden, informiert die KV Berlin künftig öffentlich auf der Website der KV Berlin, dass ein Bescheid abholbereit ist.
Auf der Krisensitzung am 18. August wurden Forderungen beschlossen, die umgesetzt werden müssen, um die ambulante Versorgung vor dem Kollaps zu bewahren. Jetzt muss die Politik handeln!
Vertrag vom 13.07.2023 über die Rahmenbedingungen eines Strukturfonds und zur Förderung der Sicherstellung der Strukturen des Notdienstes für das Vertragsgebiet Berlin, gültig vom 01.01.-31.12.2023