Wie kann ich einen Drogentest zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen?
Beim Drogenscreening handelt es sich um einen Urintest, der nur im Rahmen des Substitutionsprogramms als GKV-Leistung abgerechnet werden kann. Ist ein Screening trotzdem gewünscht, kann dieses von Ihnen als IGeL-Leistung angeboten werden.