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Videosprechstunde
Therapiesitzungen werden mit folgenden Suffixen gekennzeichnet:
Akutbehandlung | |
Akutbehandlung i.R.d. Videosprechstunde | V |
| W |
Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung | |
Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung i.R.d. Videosprechstunde | V |
| W |
hälftige Sitzung | A |
| T |
Einzelpsychotherapie | |
Einzelpsychotherapie i.R.d. Videosprechstunde | V |
| W |
Rezidivprophylaxe i.R.d. Videosprechstunde | Y |
| Z |
Gruppenpsychotherapie | |
Gruppenpsychotherapie i.R.d. Videosprechstunde | V |
| W |
| E |
Rezidivprophylaxe i.R.d. Videosprechstunde | C |
| D |
hälftige Sitzung i.R.d. Videosprechstunde | A |
| T |
Rezidivprophylaxe in hälftiger Sitzung i.R.d. Videosprechstunde | F |
| G |
Der/die Versicherte hält seine/ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in die Videokamera und bestätigt mündlich, dass der Versichertenschutz besteht. Die Daten werden manuell in des PVS übernommen. Bei bekannten Patient:innen können die Daten aus dem Vorquartal übertragen werden, vorausgesetzt der/die Versicherte bestätigt mündlich den unveränderten Versichertenschutz.
Nein. Bei bekannten Patient:innen werden die Daten in das aktuelle Quartal übernommen. Bitte beachten Sie, dass zu den „unbekannten“ Patient:innen auch die Patient:innen zählen, die noch nie oder nur noch nicht im laufenden Quartal oder im Vorquartal in der Praxis behandelt wurden. Die unbekannten oder generell neuen Patient:innen halten zu Beginn der Behandlung die eGK in die Videokamera, damit die Daten übernommen werden können.
Bei den psychotherapeutischen Leistungen im Rahmen einer Videosprechstunde ist vorgesehen, dass zuvor ein persönlicher Arzt-Patientenkontakt zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung mit dem Patienten oder der Patientin stattgefunden hat. Hier ist das Einlesen der eGK erforderlich.