Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Videosprechstunde
Mit welchen Suffixen kennzeichne ich die Therapiesitzungen in Videosprechstunde?
Therapiesitzungen werden mit folgenden Suffixen gekennzeichnet:
Akutbehandlung | |
Akutbehandlung i.R.d. Videosprechstunde | V |
| W |
Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung | |
Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung i.R.d. Videosprechstunde | V |
| W |
hälftige Sitzung | A |
| T |
Einzelpsychotherapie | |
Einzelpsychotherapie i.R.d. Videosprechstunde | V |
| W |
Rezidivprophylaxe i.R.d. Videosprechstunde | Y |
| Z |
Gruppenpsychotherapie | |
Gruppenpsychotherapie i.R.d. Videosprechstunde | V |
| W |
| E |
Rezidivprophylaxe i.R.d. Videosprechstunde | C |
| D |
hälftige Sitzung i.R.d. Videosprechstunde | A |
| T |
Rezidivprophylaxe in hälftiger Sitzung i.R.d. Videosprechstunde | F |
| G |
Mein:e Patient:in zieht um und möchte die Therapie bei mir per Videosprechstunde fortführen. Ist das möglich?
Wie erfolgt der Versichertennachweis bei ausschließlicher Behandlung in der Videosprechstunde?
Der/die Versicherte hält seine/ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in die Videokamera und bestätigt mündlich, dass der Versichertenschutz besteht. Die Daten werden manuell in des PVS übernommen. Bei bekannten Patient:innen können die Daten aus dem Vorquartal übertragen werden, vorausgesetzt der/die Versicherte bestätigt mündlich den unveränderten Versichertenschutz.
Wie kennzeichne ich Patient:innen, die ich in dem Quartal ausschließlich per Videosprechstunde betreut habe?
Kann der Zuschlag nach GOP 01450 bei jeder Videosprechstunde abgerechnet werden oder nur einmalig je Patient:in?
Welche Leistungen können nicht per Videosprechstunde erbracht werden?
Welche psychotherapeutischen Leistungen können im Rahmen der Videosprechstunde erbracht werden?
Muss ich bei der Durchführung einer Videosprechstunde die eGK der Patient:innen für das Abrechnungsquartal einlesen?
Nein. Bei bekannten Patient:innen werden die Daten in das aktuelle Quartal übernommen. Bitte beachten Sie, dass zu den „unbekannten“ Patient:innen auch die Patient:innen zählen, die noch nie oder nur noch nicht im laufenden Quartal oder im Vorquartal in der Praxis behandelt wurden. Die unbekannten oder generell neuen Patient:innen halten zu Beginn der Behandlung die eGK in die Videokamera, damit die Daten übernommen werden können.
Bei den psychotherapeutischen Leistungen im Rahmen einer Videosprechstunde ist vorgesehen, dass zuvor ein persönlicher Arzt-Patientenkontakt zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung mit dem Patienten oder der Patientin stattgefunden hat. Hier ist das Einlesen der eGK erforderlich.