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Videosprechstunde

Therapiesitzungen werden mit folgenden Suffixen gekennzeichnet:

Akutbehandlung 
Akutbehandlung i.R.d. VideosprechstundeV
  • mit Bezugsperson
W
Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung 
Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung i.R.d. VideosprechstundeV
  • mit Bezugsperson
W
hälftige SitzungA
  • mit Bezugsperson
T
Einzelpsychotherapie 
Einzelpsychotherapie i.R.d. VideosprechstundeV
  • mit Bezugsperson
W
Rezidivprophylaxe i.R.d. VideosprechstundeY
  • mit Bezugsperson
Z
Gruppenpsychotherapie 
Gruppenpsychotherapie i.R.d. VideosprechstundeV
  • mit Bezugsperson
W
  • Ausnahme
    Verhaltenstherapie GOP 35543-35548
E
Rezidivprophylaxe i.R.d. VideosprechstundeC
  • mit Bezugsperson
D
hälftige Sitzung i.R.d. VideosprechstundeA
  • mit Bezugsperson
T
Rezidivprophylaxe in hälftiger Sitzung i.R.d. VideosprechstundeF
  • mit Bezugsperson
G

 

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Ja, bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist dies unproblematisch.

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Der/die Versicherte hält seine/ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) in die Videokamera und bestätigt mündlich, dass der Versichertenschutz besteht. Die Daten werden manuell in des PVS übernommen. Bei bekannten Patient:innen können die Daten aus dem Vorquartal übertragen werden, vorausgesetzt der/die Versicherte bestätigt mündlich den unveränderten Versichertenschutz.

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Die Kennzeichnung erfolgt durch die Symbolnummer 88220.

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Der Zuschlag kann bei jeder Videosprechstunde abgerechnet werden. Allerdings beträgt der Höchstwert für das Punktzahlvolumen für die GOP 01450 1.899 Punkte je abrechnendem/r vertragsärztlichen bzw. –psychotherapeutischen Leistungserbringer:in

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Alle psychotherapeutischen sowie ärztlichen Leistungen, die im Rahmen einer Videosprechstunde abgerechnet werden können, hat die KBV in einer Übersicht zusammengefasst. 

Die Abrechnung von darüber hinausgehenden Leistungen ist nicht möglich.

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Alle psychotherapeutischen sowie ärztlichen Leistungen, die im Rahmen einer Videosprechstunde abgerechnet werden können, hat die KBV in einer Übersicht zusammengefasst.

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Nein. Bei bekannten Patient:innen werden die Daten in das aktuelle Quartal übernommen. Bitte beachten Sie, dass zu den „unbekannten“ Patient:innen auch die Patient:innen zählen, die noch nie oder nur noch nicht im laufenden Quartal oder im Vorquartal in der Praxis behandelt wurden. Die unbekannten oder generell neuen Patient:innen halten zu Beginn der Behandlung die eGK in die Videokamera, damit die Daten übernommen werden können.

Bei den psychotherapeutischen Leistungen im Rahmen einer Videosprechstunde ist vorgesehen, dass zuvor ein persönlicher Arzt-Patientenkontakt zur Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung mit dem Patienten oder der Patientin stattgefunden hat. Hier ist das Einlesen der eGK erforderlich.  

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