… Knapp zehn Prozent der Corona-Patient:innen leiden an Long COVID bzw. etwa 1 Prozent an Post COVID. Die KV Berlin gibt Hinweise zur Diagnose, ambulanten Behandlung und Verordnung für diese noch jungen Krankheitsbilder.
…Wegen der aktuellen Corona-Infektionszahlen dürfen Vertragsärzt:innen Patient:innen wieder am Telefon krankschreiben. Die Regelung ist zunächst bis zum 30. November befristet.
…Die Corona-Impfung kann ab sofort mit dem neuen Impfstoff Comirnaty JN.1 unter Angabe der jeweiligen Symbolnummer (SNR) 88345 über die KV Berlin abgerechnet werden. Die Vergütung beträgt 12,98 €.
…Knapp zehn Prozent der Corona-Patient:innen leiden an Long COVID bzw. etwa 1 Prozent an Post COVID. Die KV Berlin gibt Hinweise zur Diagnose, ambulanten Behandlung und Verordnung für diese noch jungen Krankheitsbilder.
…Der Bund schränkt das Testangebot weiter ein. Seit 16. Januar besteht kein Anspruch mehr auf kostenlose Bürgertests zur „Freitestung“ nach einer Corona-Infektion zum Beenden der Absonderung.
…Das BMG hat die Coronavirus-TestVO geändert. Teststelleninhaber:innen müssen Nachweise über die Durchführung und Abrechnung von Bürgertestungen über 2024 hinaus bis zum 31. Dezember 2028 aufbewahren.
…Die KV Berlin hat zum 1. März 2022 die ärztliche Besetzung in den Corona-Impfzentren und mobilen Impfteams beendet. Für Impfdienste setzen Sie sich bitte mit der Berliner Hilfsorganisation in Verbindung, die die jeweilige Impfstelle betreibt.
Ärzt:innen, die weiterhin an Impfdiensten interessiert sind, wenden sich…
Protokollnotiz vom 14.09.2020 zum Vertrag nach § 73a SGB V vom 22.01.2015 zur Gewährleistung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der vertragsärztlichen Versorgung von Versicherten der AOK NORDOST mit chronischer Hepatitis C in Berlin zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost; gültig für das Jahr
Angesichts der aktuellen Infektionswelle sind Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten für Kinder-Untersuchungen ab der U6 ausgesetzt. Die Regelung gilt bis zum 31. März 2023.