Seit dem 1. Juli 2022 müssen Leistungen, die im Zusammenhang mit COVID-19-Leistungen erbracht werden, nicht mehr mit der SNR 88240 gekennzeichnet werden.
In der Vertreterversammlung (VV) vom 30. Juni hat der KV-Vorstand den Abrechnungsprozess der Corona-Teststellen dargelegt und sich den Fragen der VV gestellt.
Die Bereitstellung der Versicherteninformation ist Teil der ärztlichen Beratung für den Bluttest auf die Trisomien 13, 18 und 21 mittels NIPT. Ärzt:innen können den Flyer bei der KV Berlin bestellen.
Der Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus mit der DAK-Gesundheit wurde aufgrund rechtlicher Regelungen zum 1. Juli 2022 angepasst.
Seit dem 1. Juli 2022 können auch Versicherte der BIG direkt gesund in den DAK-Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen der Hypertonie eingeschrieben werden.
Rückwirkend wurden die Erstattungsbeträge für die TI-Erstausstattung und verschiedene TI-Anwendungen angehoben. Außerdem werden zusätzliche Kartenterminals finanziert.
Die AOK Nordost und die KV Berlin haben für die Rahmenvereinbarung Onkologie Ziele in Bezug auf die ärztliche Verordnung von Krankenbeförderung vereinbart.
Wegen der aktuellen Corona-Infektionszahlen dürfen Vertragsärzt:innen Patient:innen wieder am Telefon krankschreiben. Die Regelung ist zunächst bis zum 30. November befristet.
Vor planbarer Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators besteht Anspruch auf ärztliche Zweitmeinung. Zweitmeiner müssen bei der KV Berlin eine Genehmigung beantragen.
Die KV Berlin und die TK haben ihren Onkologie-Vertrag erweitert und in Module strukturiert. Das Modul 2 regelt, wie Urolog:innen am Vertrag teilnehmen und Leistungen abrechnen dürfen.
Nach der ersten Verhandlungsrunde zur Weiterentwicklung des Orientierungswertes zwischen KBV und GKV-Spitzenverband haben beide Parteien den Erweiterten Bewertungsausschuss angerufen.
Die Zuschläge im EBM für eine eingehende telefonische Beratung werden trotz hoher Corona-Infektionszahlen nicht wieder eingeführt. Die Krankenkassen lehnten die Forderung der KBV ab.
Im September verlieren die ersten Konnektoren ihre Zertifizierung. Betroffene Praxen müssen weiterhin einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur sicherstellen.
Das eRezept wird ab September in den ersten beiden KV-Regionen eingeführt. Werden die festgelegten Qualitätskriterien erfüllt, kommen frühestens ab Dezember sechs weitere KV-Regionen hinzu.
Die STIKO empfiehlt Personen ab 60 Jahren und Risikogruppen einen zweiten Booster. Zudem wird ein längerer Impfabstand empfohlen und Kinder und Jugendlichen können mit Nuvaxovid geimpft werden.
Hausärztlich tätige Vertragsärzt:innen können bis zu fünf Packungen des oral anwendbaren antiviralen Medikaments Paxlovid® in ihrer Praxis bevorraten und an Risikopatient:innen abgeben.
Zur Anwendung des Arzneimittels Tepmetko® beim Lungenkarzinom sowie des Wirkstoffes Ironetecan zur UGT1A1-Genotypisierung bei Darmkrebs werden zum 1. Oktober neue Leistungen in den EBM aufgenommen.