Künftig können über das Online-Portal ausschließlich die Corona-Testungen für den vergangenen Monat abgerechnet werden. Anträge auf Abrechnungskorrektur können per E-Mail gestellt werden.
Seit dem 1. Januar 2023 ist die Erstverordnung einer DIGA Bestandteil der Versicherten- und Grundpauschalen. Die GOP 01470 und die Pauschale 86701 können nicht mehr abgerechnet werden.
Die Quartalsabrechnung über KV-FlexNet mit Yubikey kann letztmalig für das 1. Quartal 2023 abgegeben werden. Künftig geht dies nur mittels TI oder einem kommerziellen Verbindungsdienst für das SNK.
Die Mitglieder der Vertreterversammlung der KV Berlin haben am 23. Februar drei neue Vorstände gewählt. Dr. Burkhard Ruppert wurde als Vorstandsvorsitzender im Amt bestätigt.
Das in der COVID-19-Therapie eingesetzte Arzneimittel Lagevrio® darf nicht mehr verabreicht werden. Aufgrund eines nicht ermittelbaren Nutzen-Risiko-Verhältnis wurde eine EU- Zulassung abgelehnt.
In den Mutterschaftsrichtlinien werden allein die mit Schwangerschaft und Geburt verbundenen ärztlichen Leistungen geregelt. Für eine Klarstellung wurde der Delegationshinweis gestrichen.
Bei ablaufenden Sicherheitszertifikaten erstattet die KV Berlin automatisch die Kosten für den Austausch der TI-Komponenten. Praxen bestätigen lediglich den Konnektortausch über das Online-Portal.
Für die Beauftragung eines PCR-Labortests auf SARS-CoV-2 bei symptomatischen Patienten nutzen Praxen ab sofort das Formular 10. Die Formulare OEGD und 10C sind seit dem 1. März nicht mehr gültig.
In den Berliner Vereinbarungen zur Durchführung von Schutzimpfungen wurde die Vergütung der Grippeschutzimpfung angepasst und eine neue Dokumentationsziffer für die Gelbfieberimpfung aufgenommen.
An der „Gesund schwanger“-Vereinbarung teilnehmende Ärzt:innen müssen ihren Versicherten eine geänderte Versicherteninformation und Screeningfragebögen aushändigen. Auch weitere Anlagen wurden angepasst.
Hausärzt:innen können jetzt über eine zertifizierte Onlinefortbildung hinreichende Kompetenzen erlangen, die sie für eine Genehmigung zur Verordnung außerklinischer Intensivpflege benötigen.
Die Vergütung für den PCR-Test auf SARS-CoV-2 (GOP 32816) wird zum 1. April auf 19,90 Euro abgesenkt. Zudem wurde für die GOP 32851 der Leistungsinhalt im EBM klargestellt.
In den Praxen ist das E-Rezept gegenwärtig nur ein neues Papierverfahren und so kann sich der eigentliche Nutzen der Anwendung nicht entfalten. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der KV Berlin.