Ab 1. Oktober 2024 können Ärzt:innen Leistungen der Zweitmeinung bei Aortenaneurysmen erbringen, nachdem sie eine Genehmigung zur Zweitmeinung bei der KV Berlin beantragt und erhalten haben.
Die Vertreterversammlung der KV Berlin fordert einen „tiefgreifenden Mentalitätswandel“ bezugnehmend zur aktuellen OPW Steigerung und beschließt in ihrer Sitzung am 26.09.2024 eine Resolution.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die bis Ende Dezember befristete Regelung, wonach die Liposuktion beim Lipödem Stadium III eine Kassenleistung ist, um ein Jahr verlängert.
Früherkennungsuntersuchung Kinder- und Jugendmedizin: Augenscreening bei Klein-/Kindern (Knappschaft): Teilnahmeerklärung zum Vertrag für Leistungen im Rahmen einer augenärztlichen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchung bei Kleinkindern/Kindern
Die KV Berlin hat mit vdek, BKKn, IKKn, SVLFG und Knappschaft mit Wirkung zum 01.07.2024 die 6. Änderungsvereinbarung zur Impfvereinbarung abgeschlossen.
Praxisbewertung – Abgabeplanung – Rechtliche und steuerliche Aspekte
Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, die ihre Praxis abgeben wollen, sollten zwei Jahre vor Abgabetermin mit der Planung beginnen. Je zeitiger die Abgabe geplant wird, desto höher sind die Chancen einer optimalen Veräußerung.…
Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen und MFA können sich jetzt für die Teilnahme an der Veranstaltung der gematik anmelden. Während der Session können auch Fragen gestellt werden.
Damit haben alle Säuglinge, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Anspruch auf eine einmalige Versorgung mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab zur Prophylaxe gegen RSV.
Vereinbarung vom 26.08.2024 über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 2 und § 132e SGB V (Satzungsimpfvereinbarung) zwischen der KV Berlin und der Novitas BKK, gültig ab 01.10.2024