Durch die Neufassung sollen satzungsmäßig vorgesehene Impfleistungen im KV-Bereich Berlin einheitlicher und für die Ärztinnen und Ärzte übersichtlicher gestaltet werden.
Ab Januar 2025 können beim Mammographie-Screening-Programm auch Frauen von 70 bis 75 Jahren über das meldedatenbasierte Einladungsverfahren angeschrieben werden.
Entscheidend für die Indikation sind STIKO-Empfehlung sowie der Wortlaut der SI-RL:
https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3548/SI-RL_2024-07-18_iK-2024-08-22.pdf
Um auf die Bedeutung der Sepsis-Prävention aufmerksam zu machen, findet jährlich am 13. September der Welt-Sepsis-Tag statt. Die KBV stellt dazu Infomaterialien im Internet bereit.
Ja, bei entsprechender Schwere des Krankheitsbildes.
Seit Anfang 2024 sind folgende Indikationen für die Botoxbehandlung hinzugekommen:
Dystonie (= neurologische Bewegungsstörung z. B. Schiefhals, Lidkrampf, Schreibkrampf); spasmodische Dysphonie (= Verengung der Muskeln im Kehlkopf z. B.…
Im Zusammenhang mit der Hybrid-DRG-Verordnung nach § 115f SGB V hat der Bewertungsausschuss (BA) einen Beschluss zur Übergangsregelung in Kapitel 5 gefasst.
Die KV Berlin stellt eine Liste von genehmigungspflichtigen Leistungen zur Verfügung. Sie können sich dort über die Voraussetzungen der Leistungserbringung, Rechtsgrundlagen und Neuerungen hinsichtlich der jeweiligen genehmigungspflichtigen Leistung informieren und das entsprechende Antragsformular…
In die Berliner Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen wurden die Impfung gegen Mpox und die Impfung mit dem neuen Impfstoff „Comirnaty JN.1“ in die Anlage 1 aufgenommen.
5. Änderungsvereinbarung vom 29.08.2024 zur Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin (Impfvereinbarung) auf der Grundlage von § 20i Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 und § 132e SGB V zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost vom 26.01.2021, gültig ab 01.07.2024
7. Änderungsvereinbarung vom 02.07.2024 zur KV-eigenen und KV-übergreifenden MGV-Bereinigung einer Betriebskrankenkasse (BKK) nach § 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V in den durch das SGB V vorgesehenen Fällen zwischen der KV Berlin und dem BKK Landesverband Mitte; mit Wirkung zum 01.07.2024
Honorarverteilungsmaßstab: Änderungen zum Honorarverteilungsmaßstab der KV Berlin mit Beschluss der Vertreterversammlung vom 04.07.2024, Änderung §9, § 10 und Anlage 7 mit Wirkung zum 01.01.2025
Praxen sollten jetzt das von den Anbietern bereitgestellte Update für den Kommunikationsdienst KIM 1.5 einspielen, da die Zulassungen für die bisherigen Versionen Ende September auslaufen.