Aufgrund der Anpassung der Arzneimittel-Richtlinie wurde der Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zum 01.07.2024 im Rahmen der 6. Änderungsvereinbarung geändert.
Das Gesamthonorar setzt sich aus Honorarbestandteilen der extrabudgetären und der morbiditätsbedingten Vergütung zusammen. Dabei werden:
1. Ausschließlich Honoraranteile der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) berücksichtigt.
Sie finden diese Angabe in Ihrem Honorarfestsetzungsbescheid in der…
Die AOK Nordost und die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin haben zur Satzungsimpfvereinbarung im Land Berlin eine 3. Änderungsvereinbarung geschlossen.
3. Änderungsvereinbarung vom 23.07.2024 zur Satzungsimpfvereinbarung vom 16.07.2018 über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 2 und § 132e SGB V zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost; gültig ab 01.07.2024
Anlage H: Liste der teilnehmenden Krankenkassen nach Modulen zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Techniker Krankenkasse, Modul 1+2
Öffentliche Ausschreibung der KV Berlin für die Vergabe eines Versorgungsauftrages im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen…
Öffentliche Ausschreibung der KV Berlin für die Vergabe eines Versorgungsauftrages im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammographie-Screening gemäß der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Früherkennung von Krebserkrankungen…
Bericht über die Verwendung der Finanzmittel des Strukturfonds gemäß § 105 Abs. 1a Satz 5 SGB V sowie über die Verwendung der Finanzmittel für die Sicherstellung des Notdienstes gemäß § 105 Abs. 1b Satz 5 SGB V Kalenderjahr 2023
Anlage 1 - Symbolnummern (SNR) und Vergütungen zur Satzungsimpfvereinbarung vom 16.07.2018 über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 2 und § 132e SGB V zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost; gültig ab 30.11.2018
Anlage 3 - Hinweise zur Vertragsumsetzung der Satzungsimpfvereinbarung zur Satzungsimpfvereinbarung vom 16.07.2018 über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin auf Grundlage von § 20i Abs. 2 und § 132e SGB V zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost; gültig ab 01.07.2024
Vertrag vom 28.03.2024 über die Vergütung und Abrechnung von Leistungen gemäß § 34 der Verträge zur Durchführung der strukturierten Behandlungsprogramme nach § 137f SGB V zu den DMPs Asthma bronchiale und COPD zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen; gültig ab 01.04.2024
Die Corona-Impfung kann ab sofort mit dem neuen Impfstoff Comirnaty JN.1 unter Angabe der jeweiligen Symbolnummer (SNR) 88345 über die KV Berlin abgerechnet werden. Die Vergütung beträgt 12,98 €.
genehmigungspflichtige Leistung, Akupunktur, gemäß§135 Abs. 2 SGB V über die Teilnahme an einer Fallkonferenz/einem Qualitätszirkelzum Thema „Chronische Schmerzen“