Für die Wochen ab dem 26. Dezember und 2. Januar müssen Praxen den Impfstoff bis zum 20. Dezember auf zwei Rezepten bestellen. Die Auslieferung des COVID-19-Impfstoff von Sanofi verzögert sich.
Mit Start der AKI-RL zum 1. Januar werden neue Leistungen zur Potenzialerhebung und Verordnung in den EBM aufgenommen. Die Abrechnung ist nur mit Genehmigung der KV Berlin möglich.
Die Einrichtungsbefragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement für das Erfassungsjahr 2022 findet von Anfang Januar bis voraussichtlich Mitte Februar 2023 statt.
Eingeschränkter Anspruch auf Bürgertests seit 25. November, abgesenkte Vergütung ab 1. Dezember und keine präventiven Coronatests ab März 2023 – das sieht die neue Coronavirus-Testverordnung vor.
Für erste Fragen zur Kindergesundheit bietet die BKK Schwangeren eine U0 an. Am „Hallo Baby“-Vertrag teilnehmende Gynäkolog:innen bekommen eine Vergütung, wenn sie auf diese Beratung hinweisen.
Angepasste Betreuungspauschalen und Strukturen – für das DMP Diabetes mellitus Typ 2 treten rückwirkend zum 1. Oktober Änderungen in Kraft, für das DMP Diabetes mellitus Typ 1 zum 1. Januar 2023.
Voraussichtlich ab April 2023 darf diese besondere Form der Strahlentherapie für die Behandlung von Vestibularisschwannomen zu Lasten der GKV vorgenommen werden.
Praxen können ab sofort den für Kinder an die BA.4/BA.5-Virusvarianten angepassten COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer bestellen. Der Impfstoff kann für Auffrischimpfungen eingesetzt werden.
Hausärzt:innen können Versicherten der KKH und HEK seit dem 1. November neue übergreifende Vorsorgeleistungen anbieten und gegenüber der KV Berlin abrechnen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Ein Vertrag mit dem Land Berlin ermöglicht es, dass niedergelassene Ärzt:innen im Rahmen der Verbeamtung von Lehrkräften den Gesundheitszustand feststellen und eine ärztliche Empfehlung abgeben.
Nur wenn ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, empfiehlt die STIKO eine COVID-19-Impfung für Säuglinge und Kleinkinder im Alter von sechs Monaten bis vier Jahren.
Der neu genehmigte Netzverbund des Praxisnetzes PIBB ermöglicht Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, Behandlungsleistungen nach der KSVPsych-RL zu erbringen und abzurechnen.
Die AOK Nordost hat zum 1. Januar 2023 die Anlage 1 des „Frühbehandlungsstrukturvertrags“, die die abrechenbaren Leistungen zur Darmkrebsfrüherkennung regelt, gekündigt.