Der BKK Landesverband Süd wird ab 2025 Vertragspartner. Der Beitritt weiterer Krankenkassen ist möglich. Die Leistung des ärztlichen Beratungsgesprächs zur Förderung der natürlichen Geburt entfällt.
6. Änderungsvereinbarung vom 22.10.2024 zur Vereinbarung über die Durchführung von Schutzimpfungen im Land Berlin (Impfvereinbarung) auf der Grundlage von § 20i Abs. 1, § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 und § 132e SGB V zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost vom 26.01.2021, gültig ab 01.10.2024
Anlage 1 - Symbolnummern (SNR) und Vergütungen zur Vereinbarung vom 26.01.2021 über die Durchführung von Schutzimpfungen (Impfvereinbarung) im Land Berlin zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse; gültig ab 01.10.2024
Rundschreiben über Kündigung der Vereinbarung mit der AOK Nordost vom 17.11.2005 zur Förderung der ambulanten medizinischen Versorgung auf dem Gebiet der Rheumatologie zum 30.09.2024
Anhang zu Anlage E2: Arzneimittelziele zum Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V in der Onkologie zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Techniker Krankenkasse, Modul 2
Anlage 1 zum Vertrag vom 25.06.2007 über die Bearbeitung von Dokumentationsdaten gemäß Disease-Management-Verträge für die Indikation Diabetes Mellitus Typ 2, Koronare Herzkrankheit, Brustkrebs, Asthma, COPD
Vertragsärztliche Versorgung Todesfall, Antrag auf Genehmigung der Fortführung der Praxis eines verstorbenen Vertragsarztes durch die Erben des Vertragsarztes
Das E-Rezept wird zum neuen Standardverfahren zur Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Die Themenseite fasst die wichtigsten Informationen zu den technischen Voraussetzungen, Funktionen und Einsatzbereichen zusammen.
Das E-Rezept wird zum neuen Standardverfahren zur Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Die Themenseite fasst die wichtigsten Informationen zu den technischen Voraussetzungen, Funktionen und Einsatzbereichen zusammen.
KV Berlin und BARMER haben den auf Grundlage von § 73c SGB V geschlossenen Vertrag über die Durchführung eines Hautkrebsvorsorge-Verfahrens auf einen Vertrag nach § 140a SGB V umgestellt.
KV Berlin und KNAPPSCHAFT haben den auf Grundlage von § 73c SGB V geschlossenen Vertrag über die Durchführung eines Hautkrebsvorsorge-Verfahrens auf einen Vertrag nach § 140a SGB V umgestellt.
Im Zuge einer Umstellung der Rechtsgrundlage des Vertrages über die Durchführung einer augenärztlichen Vorsorgeuntersuchung bei Klein-/Kindern mit der KNAPPSCHAFT wurde der Vertrag angepasst.
Vereinbarung vom 26.01.2021 über die Durchführung von Schutzimpfungen (Impfvereinbarung) im Land Berlin zwischen der KV Berlin und der AOK Nordost - Die Gesundheitskasse; Lesefassung
Mit neuen TV-Spots, Plakaten und Anzeigen machen KBV und KVen ab 28. Oktober die breite Öffentlichkeit erneut auf die zugespitzte Lage der Praxen aufmerksam und fordern die Politik zum Handeln auf.