Explodierende Energiekosten und die massiven Kostensteigerungen durch die hohe Inflationsrate – wie groß der Druck auf die Praxen ist, zeigt eine aktuelle Umfrage der KV Berlin.
Die beiden Grundlagenwerke des Qualitätsmanagementverfahrens QEP – Qualität und Entwicklung in Praxen® sind umfassend aktualisiert worden. Die überarbeiteten Versionen sind nun erhältlich.
Die AOK Nordost hat zum 1. Januar 2023 die Anlage 1 des „Frühbehandlungsstrukturvertrags“, die die abrechenbaren Leistungen zur Darmkrebsfrüherkennung regelt, gekündigt.
Der neu genehmigte Netzverbund des Praxisnetzes PIBB ermöglicht Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, Behandlungsleistungen nach der KSVPsych-RL zu erbringen und abzurechnen.
Nur wenn ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, empfiehlt die STIKO eine COVID-19-Impfung für Säuglinge und Kleinkinder im Alter von sechs Monaten bis vier Jahren.
Ein Vertrag mit dem Land Berlin ermöglicht es, dass niedergelassene Ärzt:innen im Rahmen der Verbeamtung von Lehrkräften den Gesundheitszustand feststellen und eine ärztliche Empfehlung abgeben.
Hausärzt:innen können Versicherten der KKH und HEK seit dem 1. November neue übergreifende Vorsorgeleistungen anbieten und gegenüber der KV Berlin abrechnen. Die Vergütung erfolgt extrabudgetär.
Praxen können ab sofort den für Kinder an die BA.4/BA.5-Virusvarianten angepassten COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer bestellen. Der Impfstoff kann für Auffrischimpfungen eingesetzt werden.
Voraussichtlich ab April 2023 darf diese besondere Form der Strahlentherapie für die Behandlung von Vestibularisschwannomen zu Lasten der GKV vorgenommen werden.
Angepasste Betreuungspauschalen und Strukturen – für das DMP Diabetes mellitus Typ 2 treten rückwirkend zum 1. Oktober Änderungen in Kraft, für das DMP Diabetes mellitus Typ 1 zum 1. Januar 2023.
Für erste Fragen zur Kindergesundheit bietet die BKK Schwangeren eine U0 an. Am „Hallo Baby“-Vertrag teilnehmende Gynäkolog:innen bekommen eine Vergütung, wenn sie auf diese Beratung hinweisen.
Eingeschränkter Anspruch auf Bürgertests seit 25. November, abgesenkte Vergütung ab 1. Dezember und keine präventiven Coronatests ab März 2023 – das sieht die neue Coronavirus-Testverordnung vor.
Die Einrichtungsbefragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement für das Erfassungsjahr 2022 findet von Anfang Januar bis voraussichtlich Mitte Februar 2023 statt.
Mit Start der AKI-RL zum 1. Januar werden neue Leistungen zur Potenzialerhebung und Verordnung in den EBM aufgenommen. Die Abrechnung ist nur mit Genehmigung der KV Berlin möglich.